header-placeholder


image header
image
01 MDNEWS rathaus

Betreuung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen durch städtische Ämter und das Jobcenter

Magdeburg, den 15. November 2018


91. Sitzung der AG Menschen mit Behinderungen am 22.11.18 im Rathaus


Wie werden Menschen mit Behinderungen durch die Ämter und das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg betreut? Diese Frage steht im Mittelpunkt der nächsten Sitzung der kommunalen Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen, die sich am Donnerstag, den 22. November 2018 trifft. Die Sitzung beginnt um 13.30 Uhr im Franckesaal des Alten Rathauses.
 
Neben der Betreuung durch verschiedene Verwaltungsbehörden ist das ständige Thema der Arbeitsgruppe die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr, im städtischen Raum und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dazu sind Vertreter der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes eingeladen.
 
Im Mittelpunkt der Novembersitzung stehen Berichte über die Angebote des kommunalen Sozial- und Wohnungsamtes sowie des Jugendamtes und wie diese Menschen mit Behinderungen betreuen und unterstützen. Insbesondere soll über den Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) berichtet werden, das im Januar 2017 in Kraft getreten ist und nach dessen Maßgaben die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und das erforderliche Verfahren dazu neu gestaltet werden. Dieses Hilfeplanverfahren erfordert ein neues inhaltliches Herangehen und zusätzliche personelle Ressourcen. Die Eingliederungshilfe, früher im SGB XII (Sozialhilfe) verankert, wird jetzt im SGB IX geregelt. Sie betrifft vor allem Betroffene, die in stationären und teilstationären Einrichtungen betreut werden wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Wohnheime, aber auch Betreutes Wohnen und ambulante Hilfen sowie gegebenenfalls Hilfsmittel.
 
Außerdem soll über die Betreuung von Menschen mit Behinderungen im Regelkreis des SGB II durch das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg informiert werden. Von der Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt profitieren auch Arbeitssuchende mit Schwerbehinderung, wenn auch nicht in dem Maße wie nichtbehinderte Arbeitssuchende. Allerdings gibt es hierbei nach wie vor Probleme. So berichten Betroffene mit Sinnesbehinderungen (Hör- bzw. Sehgeschädigte) über unzureichende Kommunikationsmöglichkeiten. D.h. sie können aufgrund ihrer Behinderung nicht telefonisch kommunizieren oder kommen mit dem Schriftverkehr nicht zurecht. Hier ist eine höhere Sensibilität seitens der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Jobcenters gefragt, um Nachteile und Sanktionen für Betroffene zu verhindern, fordert der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, Hans-Peter Pischner.

 
 
Hintergrund:

An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeitende von Fachbereichen und Ämtern der Stadtverwaltung sowie engagierte persönlich Betroffene. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.
 
Zum Jahresende 2015 lebten in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, darunter 7,6 Millionen Schwerbehinderte. Schwerbehindert sind damit 9,3 % der Bevölkerung. Die Tendenz ist steigend. In Sachsen-Anhalt waren Ende 2017 fast 198.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 8,9 % der Bevölkerung, immer noch deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt.
 
Von den rund 18.600 Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.000 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), grob geschätzt sind mindestens 2.000 von ihnen auf einen Rollstuhl angewiesen. 277 sind blind, 204 gehörlos und über 4.800 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten mehr als 2.200 Menschen (Merkzeichen H). Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden.
 
62% der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,5 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind weiblich.
 
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.050 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Mehr als 8.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, Über 3.000 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
 
Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im September 2018 in Magdeburg 384 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 3,6 % der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen. Rund zwei Drittel der behinderten Arbeitssuchenden sind langzeitarbeitslos und beziehen Grundsicherung beim Jobcenter (Hartz IV). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.
 
In Magdeburg lernen im laufenden Schuljahr 1.091 Kinder und Jugendliche an neun Förderschulen (67 mehr als im Vorjahr)und 519 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Das ist ein Rückgang von 28 Mädchen und Jungen, die trotz Beeinträchtigung inklusiv an einer kommunalen Regelschule lernen.