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Pro-Kopf-Verschuldung in den Kommunen Sachsen-Anhalts in acht Jahren fast halbiert

Magdeburg, den 14. November 2018


Bundesweit erfolgreichster Schuldenabbau in Sachsen-Anhalts Kommunen

 

Die Verschuldung in den Kommunen Sachsen-Anhalts ist in den vergangenen acht Jahren so stark gesunken wie nirgendwo sonst in ganz Deutschland.

 

Zum 31. Dezember 2009 lagen die Kreditmarktschulden der Kernhaushalte der Kommunen noch bei ca. 2,783 Milliarden Euro, zum 31. Dezember 2017 nur noch bei rund 1,474 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Rückgang von ca. 1,3 Milliarden Euro (47%). Die investive Pro-Kopf-Verschuldung in den Kommunen halbierte sich im gleichen Zeitraum nahezu: Von 1.176 Euro Kreditmarktschulden je Einwohner Ende 2009 verringerten sich die Kreditmarktschulden je Einwohner auf nur noch 661 Euro Ende 2017. Damit konnten Sachsen-Anhalts Kommunen in den letzten Jahren bundesweit am stärksten ihre investive Gesamtverschuldung abbauen.

 

Wesentlich dabei geholfen hat das Teilentschuldungsprogramm des Landes STARK II, das freiwillig von nahezu allen Kommunen landesweit in Anspruch genommen wurde und wird.

 

Finanzminister André Schröder (Foto):

„Ich bin froh, dass ganz viele Kommunen unser Angebot angenommen haben, auch wenn es mit mancher nicht einfacher Verpflichtung verbunden ist – das Ergebnis jedenfalls belohnt jede Sparanstrengung! Die Kommunen werden durch eigenes Bemühen und durch Landeshilfen leistungsfähiger und können ihre Aufgaben noch besser erfüllen. Der Konsolidierungsprozess muss allerdings weitergehen.“

 

Hintergrund:


Seit der Regierungsverantwortung durch die Kenia-Koalition 2016 hat sich die Finanzlage der Kommunen insgesamt deutlich verbessert. Mit dem 2017 in Kraft getretenen neuen Finanzausgleichsgesetz wurden die Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf jährlich 1,628 Milliarden Euro angehoben. Zusammen mit der bereits in 2016 erfolgten Anhebung um 80 Mio. Euro bekommen somit die Kommunen des Landes gegenüber früheren Jahren 182 Millionen Euro pro Jahr mehr! Das dahinter stehende Finanzausgleichsgesetz wurde darüber hinaus auf fünf Jahre festgeschrieben. Dadurch führen die weiter steigenden eigenen Steuereinnahmen der Kommunen – anders als bis 2016 – nicht zu einer Absenkung der Landeszuweisungen, sie sind also echte Mehreinnahmen. Davon profitieren die Kommunen enorm. So nehmen sie nach der Steuerschätzung vom Oktober 2018 im laufenden Jahr 99 Mio. Euro mehr Steuern ein als im Jahr 2017. Auch in den Folgejahren ist ein weiterer deutlicher Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen zu erwarten.