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AfA Sachsen-Anhalt fordert 12,63 Euro Mindestlohn

Mittwoch, den 14. November 2018


Landesverband der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Sachsen-Anhalt fordert 12,63 Euro Mindestlohn.

Die AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) Sachsen-Anhalt hat auf ihrer Landesvorstandssitzung einen gesetzlichen Mindestlohn von wenigstens 12,63 Euro gefordert. Dies teilte die die stellvertretende Bundes- und Landesvorsitzende der AfA, Kornelia Keune (Foto), heute, Mittwoch, den 14. November 2018, in Magdeburg mit.

Die sozialdemokratischen Arbeitnehmer/innen begrüßten es außerordentlich und unterstützen Bundesfinanzminister Olaf Scholz in seiner Forderung, den gesetzlichen Mindestlohn klar zu erhöhen, auch wenn die Bundeskanzlerin diese Forderung abgelehnt habe. 

„Wir haben uns allerdings dafür entschieden, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12,63 Euro zu fordern“, erklärte Kornelia Keune. Des Weiteren erklärte sie: „Die Bundesregierung hat ausgerechnet, wie hoch der Mindestlohn sein müsste, damit die Betroffenen im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen. Damit ist für uns klar, der Mindestlohn muss auf wenigstens 12,63 Euro erhöht werden, nur dann erfüllt dieser auch wirklich seinen Zweck: die Erfüllung von Grundbedürfnissen.“

Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage geht hervor:

Empfänger der Grundsicherung im Alter benötigen derzeit 814 Euro brutto im Monat - jedenfalls dann, wenn sie nicht in Pflegeheimen leben. In dem Schreiben des Ministeriums heißt es dem Bericht zufolge: „Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich."