header-placeholder


image header
image
Bundestag

Heute im Bundestag: 9.168 Euro Existenzminimum ab 2019

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 13. November 2018

  1. Anhörung zum Mietwohnungsbau
  2. Eintragung ins Transparenzregister
  3. Keine Entnahmen aus der Asylrücklage
  4. Existenzminimum ab 2019 9.168 Euro
  5. Kooperation von Gewebeeinrichtungen


01. Anhörung zum Mietwohnungsbau

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 19. November. Von 12 bis 14.15 Uhr werden die Sachverständigen im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/494919/5417) Stellung nehmen.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Wohnraumoffensive zur Schaffung von 1,5 Millionen Wohnungen mit einer Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen verstärken. Vorgesehen ist die Einführung einer bis Ende des Jahres 2021 befristete Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent pro Jahr. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur bestehenden linearen Abschreibung gewährt werden. Die Kosten werden von der Regierung für das Jahr 2020 mit fünf Millionen Euro, für das Jahr 2021 mit 95 Millionen Euro und für 2022 mit 310 Millionen Euro angegeben. Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen, um den Bau bezahlbarer Mietwohnungen anzuregen. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesrechnungshof, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Hilmar von Lojewski (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände/Deutscher Städtetag), Deutscher Mieterbund, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Haus und Grund Deutschland, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, UTB Projektmanagement, Zentraler Immobilien Ausschuss und Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.



02. Eintragung ins Transparenzregister

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In das zum Kampf gegen Geldwäsche errichtete Transparenzregister sind fast 55.000 Organisationen eingetragen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4743) mitteilt, haben Behörden Zugriff auf das Transparenzregister. Sie müssten aber in jedem Einzelfall einen gesonderten Antrag stellen und bestätigen, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.



03. Keine Entnahmen aus der Asylrücklage

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Entnahmen aus der Asylrücklage des Bundes sind in diesem Jahr offenbar nicht mehr erforderlich. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5002) schreibt, sind für das laufende Jahr noch keine Entnahmen aus der Asylrücklage erfolgt. "Aus heutiger Sicht wird auf Grund des erneut positiven Haushaltsverlaufs, zu dem auch die vorläufige Haushaltsführung im ersten Halbjahr beigetragen hat, in diesem Jahr ebenfalls keine Entnahme aus der Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen erwartet", heißt es in der Antwort. Bereits 2016 und 2017 seien aufgrund der positiven Haushaltsverläufe und der robusten konjunkturellen Entwicklung keine Entnahmen aus der Asylrücklage erforderlich gewesen.



04. Existenzminimum ab 2019 9.168 Euro

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.



05. Kooperation von Gewebeeinrichtungen

Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Versorgung der Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen ist gewährleistet, aber nach wie vor nicht optimal. Das geht aus einer turnusmäßigen Unterrichtung (19/5675) der Bundesregierung hervor.

Demnach hat sich die Bildung von Netzwerken und die Kooperation zwischen den Gewebeeinrichtungen erheblich verbessert. Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantationen (DGFG) als größtes Netzwerk für Gewebemedizin in Deutschland habe bundesweit zahlreiche Gewebespendeprogramme in mehr als 80 kooperierenden Krankenhäusern aufgebaut sowie Gewebeeinrichtungen in das Netzwerk integriert.

Diese versorgten zwischenzeitlich mehr als 120 transplantierende Einrichtungen in Deutschland mit Augenhornhäuten, mehr als 30 Transplantationszentren mit Blutgefäßen und Herzklappen und etwa 40 Einrichtungen mit Amniontransplantaten (Augenheilkunde). 2016 kamen den Angaben zufolge etwa 50 Prozent der in Deutschland gespendeten Augenhornhäute und etwa zwei Drittel der gespendeten Herzklappen und Blutgefäße aus dem Netzwerk der DGFG.

Lokale Engpässe gibt es dem Bericht zufolge bei der Versorgung mit Augenhornhäuten und kardiovaskulären Geweben, die aber über Kooperationen ausgeglichen würden. Die Versorgung mit Herzklappen, Gefäßen und Augenhornhäuten sollte unbedingt verbessert werden, um langfristig eine angemessene, flächendeckende Versorgung mit allen Geweben und Gewebezubereitungen zu erreichen, heißt es weiter.


Foto: Bundesregierung / Bergmann