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Transplantationen: Zahl der Organspenden erhöhen

Mittwoch, den 31. Oktober 2018


Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, sollen künftig besser dafür ausgestattet werden. So sollen Transplantationsbeauftragte mehr Zeit für ihre Aufgabe bekommen und der gesamte Prozess der Organentnahme soll besser vergütet werden. Das hat das Kabinett heute beschlossen. 

Jahr für Jahr warten rund 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Organ. Gleichzeitig ist die Zahl der Organspender seit dem Jahr 2012 kontinuierlich zurückgegangen: Im Jahr 2017 hat sie mit 797 Organspendern in Deutschland einen Tiefstand erreicht. 2.765 Organe konnten dank dieser Spender 2017 transplantiert werden.

Ein Grund für die anhaltend niedrige Anzahl von Organspendern sind strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern. Um diese zu beheben, hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende beschlossen.


Mehr Zeit und Kompetenzen

Eine der Maßnahmen betrifft die Transplantationsbeauftragten der Kliniken. Diese brauchen ausreichend Zeit, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Deshalb wird künftig bundeseinheitlich klar definiert, in welchem Umfang sie von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden.

Darüber hinaus sollen Transplantationsbeauftragte mehr Kompetenzen erhalten: Sie sollen auf den Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Konkret bedeutet das, dass sie alle notwendigen Unterlagen einsehen dürfen und Zugang zur Intensivstation bekommen.


Bessere Vergütung

Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft die Vergütung: Der gesamte Prozessablauf der Organentnahme soll besser bezahlt werden - von der Feststellung des Hirntodes über die intensivmedizinische Betreuung bis hin zur eigentlichen Entnahme. Krankenhäuser, die die notwendige Infrastruktur für eine Organentnahme anbieten, sollen zusätzlich vergütet werden.


Flächendeckender Bereitschaftsdienst

Flächendeckend soll ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden, der Neurologen und Neurochirurgen vermittelt. Diese können jederzeit von den behandelnden Ärzten in den Entnahmekrankenhäusern hinzugezogen werden, wenn zweifelsfrei geklärt werden muss, ob ein Patient hirntot ist. Damit soll sichergestellt werden, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zu jeder Zeit der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden kann.


Bild: Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Zahl der Organspenden erhöhen.

Foto: Bundesregierung