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Magdeburg / ST: Tierquälerei bei Tiertransporten

Magdeburg, den 4. Oktober 2018


Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer beklagen anlässlich des heutigen Welttierschutztages, dass auch im Sommer 2018 zahlreiche Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU abgefertigt wurden, obwohl die zulässigen Transporttemperaturen von 30 Grad vorhersehbar überschritten worden sind. Bei diesen Transporten kam es durch Hitzebelastung zu schweren Tierquälereien, zu denen diejenigen  Amtstierärzt*Innen Beihilfe geleistet haben, die solche Transporte abgefertigt haben. Die zuständigen Ministerien müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass keine Tiertransporte abgefertigt werden, wenn auf der Transportstrecke voraussehbar Außentemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind.

 

Im Juli/August 2017 und Juli 2018 wurden allein über die türkisch-bulgarische Grenze  210 Transporte mit zirka 7500 Rindern genehmigt. Dabei waren die Rinder auf  186 Transporten in überhitzten Transportfahrzeugen mit Innenraumtemperaturen von bis zu 49 Grad Celsius untergebracht. Die Transportfahrzeuge haben in der Regel keine Klimaanlage, womit bereits bei der Transportplanung damit zu rechnen war, dass die Rinder erheblichen Leiden ausgesetzt sein werden. Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist.


Die Landestierschutzbeauftragten fordern die zuständigen Ministerien auf, dafür zu sorgen, dass in 2019 keine Transporte abgefertigt werden, wenn auf dem Transport Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten sind. 


Der Tierschutzbeauftragte Sachsen-Anhalts Dr. Marco König (Foto) dazu: „Solches Leid auf Tiertransporten, wie es in diesem Jahr vorgekommen ist, darf sich nicht wiederholen. Tiertransporte in Drittländer sind generell auch abzulehnen, wenn die Tiere am Zielort voraussehbar unter tierquälerischen Bedingungen behandelt und geschlachtet werden.“