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M.Rosenberger Pressefoto 2016

Teilzeit-Gesetz geht an 70 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe vorbei

28. September 2018


Die Reform des Teilzeit-Gesetzes, über die heute der Bundestag berät, ist für den Großteil der Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe praktisch wirkungslos. Zu diesem Schluss kommt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).  „Ausgerechnet in der von Frauen dominierten Branche dürfte nur eine kleine Minderheit vom geplanten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren“, kritisiert die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger (Foto).

 

914.000 Menschen in Hotels, Restaurants und Pensionen arbeiten nach NGG-Angaben in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten. „Das sind 70 Prozent des Personals im Gastgewerbe, an denen das Gesetz von Arbeitsminister Heil komplett vorbeigeht“, so Rosenberger. Die NGG-Vorsitzende beruft sich hierbei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Linke). Insgesamt arbeiten danach bundesweit knapp 38 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten. Auf diese Untergrenze hatte sich das Kabinett auf Drängen der Unionsfraktion verständigt.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2019 ihre Arbeitszeit für mindestens ein und maximal fünf Jahre reduzieren können – etwa um Zeit für Kinder oder die Pflege von Angehörigen zu haben. Im Anschluss an die sogenannte „Brückenteilzeit“ sollen Beschäftigte ihre Stundenzahl wieder auf Vollzeit erhöhen können.

 

Gewerkschafterin Rosenberger nennt das Gesetz zwar einen „Schritt in die richtige Richtung“. Einen wirklichen Ausweg aus der „Teilzeit-Falle“ biete es in vielen Wirtschaftsbereichen jedoch nicht. So arbeiten im Gastgewerbe laut Bundesregierung zwei Drittel aller Beschäftigten bereits jetzt in Teilzeit – in keiner anderen Branche ist die Quote höher. „Zum allergrößten Teil sind es dabei Frauen, die eine halbe Stelle oder nur einen Minijob haben“, so Rosenberger. Ohne die Einführung eines verbindlichen Vollzeit-Anspruchs werde die große Koalition ihr Ziel, die Altersarmut von Frauen in Deutschland einzudämmen, weit verfehlen.