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Bundesrat möchte ärztliche Versorgung nachhaltig sicherstellen

970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018


Die vertragsärztliche Versorgung muss nach Ansicht des Bundesrates regionaler und flexibler nachhaltig gesichert werden. In seiner Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes fordert er deshalb eine Aufstockung des Strukturfonds. Hierüber könnten fachärztliche Weiterbildungen, zusätzliche Medizinstudienplätze und eine gezielte Nachwuchsforderung finanziert werden.


Bessere Qualität der Kassenleistungen

Außerdem verlangt er mehr Freiheit für die Krankenkassen bei der Gestaltung ihrer Versicherungsleistungen. Dies sei erforderlich, um die Versorgung regional besser anpassen zu können und sie zukunftsfähig zu machen.


Erweiterung der Entlastung

In die von der Bundesregierung geplanten Entlastungen der Versicherten sollten nach Ansicht der Länder auch die privat krankenversicherten Selbständigen einbezogen werden. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, dass die Finanzreserven der Krankenkassen nicht in dem vorgeschlagenen Maße abgebaut werden sollten.


Kostendeckende Beiträge für Hartz-IV-Empfänger

Ausdrücklich bedauern die Länder, dass die Bundesregierung bislang noch nichts unternommen hat, um die staatlichen Krankenkassenbeiträge für Hartz-IV-Empfänger anzuheben. Die derzeitigen Beiträge seien nicht kostendeckend, weshalb es bei diesem Personenkreis zu einer systematischen Unterdeckung komme, die zu Lasten der Solidargemeinschaft gehe. Der Bundesrat erinnert daran, dass auch der Koalitionsvertrag die kostendeckende Anhebung der GKV-Beiträge vorsehe. Aufgrund der aktuell guten wirtschaftliche Lage und hohen Steuerzuschüsse seien die Voraussetzungen für die Anpassung gegeben. Das laufende Gesetzgebungsverfahren sollte deshalb als Einstieg für die Anhebung genutzt werden.


Rückkehr zur Beitragsparität

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz möchte die Bundesregierung gesetzlich Krankenversicherte entlasten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder je zur Hälfte zahlen.

Von den Neuregelungen profitieren sollen auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit einer Entlastung von rund acht Milliarden Euro für die Beitragszahler.


Abbau der Finanzpolster

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Krankenkassen mit einem besonders großen Finanzpolster Reserven abbauen müssen. Hierfür sollen sie ihren Zusatzbeitrag künftig nur noch dann anheben dürfen, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer als die Ausgaben für einen Monat sind.


Stellungnahme der Länder geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.