970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018
Der Bundesrat möchte Fluggesellschaften verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben auf dem Flugticket zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Bundesrat schlägt nun dem Bundestag eine entsprechende Änderung des Flugsicherheitsgesetzes vor.
Identität der Passagiere nicht gesichert
Die Länder warnen vor Gefahren für die Luftverkehrssicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht: Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke könnten Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität werde erschwert, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.
Vorbild Frankreich
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.
Bundestag am Zug
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht zunächst zur Stellungnahme an die Bundesregierung. Sie legt anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vor.