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SACHSEN-ANHALT HEUTE: Kinderförderungsgesetz auf den Weg gebracht

Magdeburg, den 18. September 2018


Ab Januar 2019 sollen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste Kind Beiträge für Krippe oder Kita zahlen. Diese Entlastung für die Eltern von ca. 60.000 Geschwisterkindern sieht der Entwurf des Kinderförderungsgesetzes vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Auch für Fachkräfte gibt es Verbesserungen. Der Mindestpersonalschlüssel wird in Krippe, Kindergarten und Hort verbessert und für Kindergärten mit besonderen Bedarfen soll zusätzliches Personal eingesetzt werden können. 


Diese Verbesserungen sollen zum neuen Kindergartenjahr am 1. August 2019 greifen, damit sich Kommunen und Träger auf die Veränderungen vorbereiten und zum Beispiel neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen können. Sozialministerin Petra Grimm-Benne: „Das ist das Ergebnis der Anhörungen in den vergangenen Wochen.“

 

Der Gesetzentwurf setzt die Eckpunkte um, auf die sich die Koalitionspartner im Mai geeinigt hatten: Es bleibt beim gleichen Bildungsanspruch für alle Kinder, der künftig acht Stunden umfasst. Darüber hinaus können wie bisher alle Eltern – bei Bedarf – unbürokratisch zehn Stunden Betreuungszeit in Anspruch nehmen.

 

Urlaub, Krankheit und Fortbildungen des Fachpersonals werden künftig stärker als bisher berücksichtigt. In einem ersten Schritt werden pro Fachkraft-Vollzeitstelle zehn Arbeitstage pro Jahr extra eingerechnet. Zudem wird zusätzliches Personal in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen finanziert.