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Innere Sicherheit: Bilanz der bundesweiten Waffenamnestie für Sachsen-Anhalt

Magdeburg, den 12. September 2018


Mit Stichtag 1. Juli 2018 endete die jüngste, knapp einjährige Waffenamnestie. Sie galt seit dem 6. Juli 2017 bundesweit. Die letzte Aktion in dieser Form fand im Jahr 2009 statt. Innerhalb der Geltungsdauer konnten in Deutschland illegale Waffen straffrei bei den hierfür zuständigen Behörden abgegeben werden. Ausgenommen von der Amnestie waren Waffen, die unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes fielen.

 

Für Sachsen-Anhalt liegt inzwischen die Bilanz aus den Waffenbehörden und den Polizeidienststellen vor. Danach wurden insgesamt 39 Langwaffen, 90 Kurzwaffen, 3.644 Stück Munition sowie fünf Hieb- und Stichwaffen abgegeben.


Von den 39 Langwaffen befanden sich acht in illegalem Besitz, darunter eine halbautomatische Waffe, zwei Repetierwaffen, drei Einzelladerwaffen und zwei wesentliche Waffenteile gem. Waffengesetz.

Von den 90 Kurzwaffen befanden sich 29 in illegalem Besitz, darunter zwölf Pistolen, sieben Revolver, zwei wesentliche Waffenteile gem. Waffengesetz sowie acht sonstige Kurzwaffen (z. B. baulich veränderte Luftdruckwaffen oder CO2-Waffen ohne Prüfzeichen).


Von den 3.644 Stück Munition befanden sich 1.989 Stück sowie zwei der fünf Hieb- und Stichwaffen in illegalem Besitz.

 

Alle darüber hinaus abgegebenen Waffen bzw. Munition, z. B. acht beschussfähige Lang- sowie drei beschussfähige Kurzwaffen, waren teilweise ebenfalls erlaubnispflichtig, also sog. „scharfe Waffen“, befanden sich jedoch in legalem Besitz.

 

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto): „Jede illegale Schusswaffe, die nicht mehr im Umlauf ist, ist ein Gewinn für unsere Sicherheit. Sie dafür straffrei zeitlich begrenzt bei den Behörden für dieses Plus an Sicherheit abgeben zu können, ist nur folgerichtig. Insofern war die Amnestie richtig, zumal sich die Ergebnisse auf ähnlichem Niveau wie zuletzt im Jahr 2009 bewegen.“

 

Bei der letzten bundesweiten Waffenamnestie 2009 wurden im Sinne der Amnestieregelung in Sachsen-Anhalt insgesamt 48 erlaubnispflichtige Waffen (Lang- und Kurzwaffen) und Munition abgegeben, darunter allein 25 unerlaubt besessene Schusswaffen.