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EWB Berlin

Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch des BMJV muss nachgebessert werden

11. September 2018


Zur Vorlage des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Foto):


„Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen ist mit Blick auf angebliche Verstöße gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) leider unzureichend. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesjustizministerin im Juni aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die DSGVO keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bleibt hier einen konkreten Lösungsansatz schuldig.

Auf einen entsprechenden Schutz sind insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch Vereine angewiesen. Bei ihnen besteht nach wie vor erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Anwendung der DSGVO. Sie brauchen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Wir hatten seitens der Union deshalb vorgeschlagen, bereits im Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage eine entsprechende Regelung vorzusehen. Das Justizministerium hatte dies nicht kurzfristig und sogleich umsetzen wollen. Deshalb hatte der Deutsche Bundestag dem Justizministerium auf den Weg gegeben, dieses Problem zusammen mit den ohnehin geplanten Verbesserungen im Abmahnrecht aufzugreifen und gezielt zu lösen. Das wurde nun versäumt. Hier muss das Justizministerium jetzt schnell nachbessern.“