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Wirtschaftsrat: Diesel-Fahrverbote sind abzulehnen

14. August 2018


Wolfgang Steiger: „Wir haben einen Katalog alternativer Maßnahmen entwickelt“


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge ab. „Wenn sich heute die Bundesminister Svenja Schulze und Andreas Scheuer mit den Bürgermeistern der fünf Modellstädte treffen, um über bessere Luft in Städten zu sprechen, müssen andere Ideen auf den Tisch als Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Diese richten sich gegen die Menschen, die dieses Land mit ihren Steuern und Sozialabgaben finanzieren: Pendler, Handwerksmeister oder die Logistiker, die Supermärkte beliefern, Internetbestellungen oder Baumaterial ausliefern und enteignen Millionen von Verbrauchern, deren Fahrzeuge massiv an Wert verlören. Es gibt genügend Alternativen, die für bessere Luft in den Städten zu sorgen“, betont Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. 

Statt überhastet Aktionspläne zu schmieden, fordert der Wirtschaftsrat den Staat auf, auch die volkwirtschaftlichen Folgen mit ins Kalkül ziehen und sich auf entsprechende Maßnahmen zu konzentrieren. „Wir haben zahlreiche Alternativen zum Fahrverbot entwickelt, die genauso effektiv sind. So können etwa mit einfachen Schritten wie etwa intelligenten Verkehrsleitsystemen durch die bessere Verkehrssteuerung rund 30 Prozent der Stickoxide reduziert werden“, sagt Wolfgang Steiger. Mittelfristige Maßnahmen stellten dringend notwendige Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und regulatorische Erleichterungen für innovative Stadtlogistikkonzepte dar.


Der Maßnahmenkatalog des Wirtschaftsrates:



1.   Kurzfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung


Konsequente Beseitigung von Stop-and-Go auf stark befahrenen Straßen, etwa durch adaptive Verkehrssteuerung und grüne Wellen, Abschleppen von Parksündern auf Busspuren oder zweiter Reihe.

 


Förderung des vorzeitigen Ersatzes älterer Diesel-Busse – und damit städtischer Vielfahrer – durch saubere Euro-6-Busse oder Hybridbusse aus Mitteln des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“.

 


 Konsequenter Einsatz ausschließlich neuer oder nachgerüsteter Busse in hochbelasteten Stadtgebieten.

 


 Verwendung von Bundesmitteln aus dem Programm „Grün in der Stadt“ zur Straßenrandbegrünung mittels Moosen und Efeu als Absorptionsquellen von Feinstaub.

 


 Anpassung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“, um die Leistungspakete

Konzeptentwicklung und Sanierungsmanagement effizient in eine Hand zu vergeben.

 


Abbau rechtlicher Hemmnisse zur Unterstützung der Entwicklung von Car-Sharing-Konzepten durch die Wirtschaft.


2.    Mittelfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung


 Massive Investition in den Öffentlichen Nahverkehr und Schienenverkehr.

 

Beseitigung widersprüchlicher Kostentreiber und Hürden bei umweltfreundlichen Verkehrsträgern, zum Beispiel Begrenzung der EEG-Umlage für den Schienenverkehr.

 

Nutzung der Digitalisierung als Schlüssel für saubere Luft, zum Beispiel Einsatz digitaler Plattformen bei der Parkplatzsuche zur Verhinderung von Mehrverkehren, Bereitstellung von Echtzeit-Fahrinformationen des öffentlichen Verkehrs.

 

Komplette Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe.

Beseitigung von Staufallen durch Lückenschluss in der Verkehrsinfrastruktur.

 


 Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa durch

- Einführung eines Genehmigungsverzichts bei Ersatzneubauten und Umstieg auf ein einfaches Planungsverfahren,

- Beseitigung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für kleinere Vorhaben durch Einführung von Schwellenwerten,

- ausreichende personelle Ausstattung der Planungsbehörden, mithin Rückgriff auf private Planungs- und Ingenieurbüros,

- Überprüfung des Verbandsklagerechts in seiner Reichweite, Einräumen eines Vorrangs der Interessen direkt betroffener Bürger gegenüber Verbänden.

Verpflichtender Einsatz von Building Information Modeling (BIM) mit seinen 3D-Visualisierungs-, Simulations- und Kollaborationsfunktionen als Zeit- und Kostenwächter bei allen öffentlichen Verkehrsinfrastrukturprojekten.

Zweckbindung von Einnahmen aus Klimaschutzabgaben für Reinvestitionen in klimaschonende Infrastrukturvorhaben.

 


Verbesserung der Radwegeinfrastruktur in Ballungsräumen.

 

Garantie von Technologieoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit statt staatlicher Intervention bei der Entwicklung und Etablierung sowohl effizienter Mobilitäts-/Logistikkonzepte als auch klimaschonender Antriebstechnologien.

 


Aufnahme der Förderung privater E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur für Wohnungseigen-tümergemeinschaften in bestehende KfW-Programme (etwa in die Programme „Energieeffizientes Sanieren“ und „Energetisches Sanieren“).