Der Maßnahmenkatalog des Wirtschaftsrates:
1. Kurzfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Konsequente Beseitigung von Stop-and-Go auf stark befahrenen Straßen, etwa durch adaptive Verkehrssteuerung und grüne Wellen, Abschleppen von Parksündern auf Busspuren oder zweiter Reihe.
Förderung des vorzeitigen Ersatzes älterer Diesel-Busse – und damit städtischer Vielfahrer – durch saubere Euro-6-Busse oder Hybridbusse aus Mitteln des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017-2020“.
Konsequenter Einsatz ausschließlich neuer oder nachgerüsteter Busse in hochbelasteten Stadtgebieten.
Verwendung von Bundesmitteln aus dem Programm „Grün in der Stadt“ zur Straßenrandbegrünung mittels Moosen und Efeu als Absorptionsquellen von Feinstaub.
Anpassung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“, um die Leistungspakete
Konzeptentwicklung und Sanierungsmanagement effizient in eine Hand zu vergeben.
Abbau rechtlicher Hemmnisse zur Unterstützung der Entwicklung von Car-Sharing-Konzepten durch die Wirtschaft.
2. Mittelfristige Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Massive Investition in den Öffentlichen Nahverkehr und Schienenverkehr.
Beseitigung widersprüchlicher Kostentreiber und Hürden bei umweltfreundlichen Verkehrsträgern, zum Beispiel Begrenzung der EEG-Umlage für den Schienenverkehr.
Nutzung der Digitalisierung als Schlüssel für saubere Luft, zum Beispiel Einsatz digitaler Plattformen bei der Parkplatzsuche zur Verhinderung von Mehrverkehren, Bereitstellung von Echtzeit-Fahrinformationen des öffentlichen Verkehrs.
Komplette Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Antriebe.
Beseitigung von Staufallen durch Lückenschluss in der Verkehrsinfrastruktur.
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa durch
- Einführung eines Genehmigungsverzichts bei Ersatzneubauten und Umstieg auf ein einfaches Planungsverfahren,
- Beseitigung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für kleinere Vorhaben durch Einführung von Schwellenwerten,
- ausreichende personelle Ausstattung der Planungsbehörden, mithin Rückgriff auf private Planungs- und Ingenieurbüros,
- Überprüfung des Verbandsklagerechts in seiner Reichweite, Einräumen eines Vorrangs der Interessen direkt betroffener Bürger gegenüber Verbänden.
Verpflichtender Einsatz von Building Information Modeling (BIM) mit seinen 3D-Visualisierungs-, Simulations- und Kollaborationsfunktionen als Zeit- und Kostenwächter bei allen öffentlichen Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Zweckbindung von Einnahmen aus Klimaschutzabgaben für Reinvestitionen in klimaschonende Infrastrukturvorhaben.
Verbesserung der Radwegeinfrastruktur in Ballungsräumen.
Garantie von Technologieoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit statt staatlicher Intervention bei der Entwicklung und Etablierung sowohl effizienter Mobilitäts-/Logistikkonzepte als auch klimaschonender Antriebstechnologien.
Aufnahme der Förderung privater E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur für Wohnungseigen-tümergemeinschaften in bestehende KfW-Programme (etwa in die Programme „Energieeffizientes Sanieren“ und „Energetisches Sanieren“).