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02 san heute

Magdeburg / ST: Landesregierung beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform

Magdeburg, den 7. August 2018


Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform beschlossen. Dieser wird dem Landtag zur Befassung zugeleitet.


Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit zukunftsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen eingeführt werden können, die es der Polizei ermöglichen, ihre Aufgaben sowohl effektiv als auch effizient zu erfüllen. Mit der neuen Struktur werden die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Polizei unter Berücksichtigung gegenwärtiger und der zu erwartenden künftigen Herausforderungen auch künftig im Land Sachsen-Anhalt zeitnah, lageangepasst und professionell sowie bürgernah die polizeilichen Aufgaben erfüllen kann.

 

An die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen treten für die polizeiliche Aufgabenbewältigung in der Fläche vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete Polizeiinspektionen. Mit der Schaffung der Polizeiinspektionen Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal kann eine auf die regionalen Besonderheiten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches optimal abgestimmte polizeiliche Aufgabenerfüllung überall im Land gewährleistet werden. Die Größe der Polizeiinspektionen ermöglicht eine flexible und anforderungsgerechte Führung.


Aufgaben der Polizeiverwaltung und des Polizeivollzugs werden in einer landesweit zuständigen Polizeibehörde angegliedert bzw. durch diese wahrgenommen ohne dadurch die Flexibilität und Wirksamkeit der polizeilichen Aufgabenerfüllung einzuschränken. Die bisherigen Polizeieinrichtungen Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt und Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt bilden die neu zu schaffende Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt. Dieser neuen Polizeibehörde werden neben der Angliederung der Diensthundführerschule (derzeit der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost angegliedert) zudem die wasserschutzpolizeiliche Zuständigkeit für das gesamte Land (derzeit der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord übertragen) sowie zentralisierbare Aufgaben der Polizeiverwaltung für die übrigen Polizeibehörden übertragen.


Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt wird weiterhin Polizeibehörde sein. Die Aufgaben und Zuständigkeiten bleiben weitgehend unverändert. Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist auch in der neuen Struktur als Polizeieinrichtung für die polizeiliche Ausbildung und zentrale Fortbildung zuständig.


Zur Umsetzung der neuen Strukturen der Landespolizei ist es erforderlich, die im Gesetzesentwurf enthaltenen Änderungen im Ersten Abschnitt des Sechsten Teils des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vorzunehmen. Darauf aufbauend ist beabsichtigt, die mit diesen Vorschriften korrespondierenden und zudem strukturrelevanten Gesetze wie z. B. das Landesbesoldungsgesetz und das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt anzupassen und den größten Teil des Personalübergangs rechtlich zu regeln.


Zudem wird das Gesetzgebungsverfahren genutzt, die Verfahrensregeln der richterlichen Entscheidung über eine präventiv-polizeiliche Gewahrsamnahme klarzustellen (§ 38 SOG LSA) und die Eilkompetenz landesgesetzlich auch auf Vollzugsbeamte der Bundeszollverwaltung auszudehnen (§ 91 SOG LSA).

Ferner sieht der Gesetzesentwurf vor, die Geltungsdauer des Wachpolizeidienstgesetzes um zwei Jahre zu verlängern. Damit wird ermöglicht, dass noch bis zum 31. August 2021 Angehörige der Wachpolizei die Polizeiinspektionen bei der Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs unterstützen.