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Magdeburg / ST - Richtigstellung: Investitionsbank verdient kein Geld mit Flutopfern

Magdeburg, den 2. August 2018

Magdeburg. Die heutige Berichterstattung der Bild-Zeitung rückt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) in ein falsches Bild. Nachfolgend stellen wir anhand von vier Fragen und Antworten die Sicht der Investitionsbank dar. 

Vorweg genommen: Die IB verwaltet im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt treuhänderisch öffentliche Mittel - so auch die Hochwasserhilfen, die einen sorgfältigen Umgang mit diesen und die Prüfung zweckentsprechender Verwendung durch die IB bedingen. Hierbei kann es auch zu Rückforderungen kommen, die bei den Betroffenen auch Unverständnis auslösen können. Die IB ist vor einer Rückforderung in einem intensiven Austausch mit ihren Kunden und macht in jedem Fall vor der Rückforderung auch von ihrem Ermessen Gebrauch. Ist eine Rückforderung nicht mehr abzuwenden, müssen für die zurückgeforderten Beträge auch Zinsen erhoben werden. Diese Gelder verbleiben nicht bei der IB, sondern fließen – wie mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr vereinbart – wieder zurück an das Land.  

Die IB hat im Rahmen der Hochwasserhilfen 2013 nahezu 7.750 Förderanfragen bearbeitet, hiervon wurden 5.740 Bewilligungen über mehr als 400 Millionen Euro ausgesprochen. Bis Ende Juni 2016 konnten Unternehmen sowie Wohneigentümer und Besitzer von Gartenlauben, Wochenend- und Ferienhäuser noch Aufbauhilfe zur Beseitigung der Hochwasserschäden beantragen. Auch für Sportstätten und wirtschaftsnahe Infrastruktur gab es Hilfen über die Investitionsbank. 

Aktuell prüft die Investitionsbank die Verwendung aller Hochwasserhilfen, so auch die z. B. für Unternehmen. Dreiviertel aller Vorhaben wurden bereits vollständig geprüft. Dabei mussten bisher 19,1 Mio. Euro widerrufen und rund 8,1 Mio. Euro bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert werden (unter 5 Prozent!). Hierfür gab es unterschiedlichste Gründe. In den meisten Fällen wurden nachträglich Spenden oder Versicherungsleistungen angerechnet. Damit verringerte sich automatisch der Zuschuss. Darüber hinaus gab es Fälle, bei denen die Schadensbeseitigung höher kalkuliert war, als diese sich letztlich für erforderlich erwies. 

1. Welche Unterstützung erhielten Wohneigentümer und Mieter im Rahmen der Hochwasser-Aufbauhilfe 2013? 
Mit den bereitgestellten Fördermitteln für Wohneigentümer konnten Schäden an Wohngebäuden beseitigt bzw. Hausrat ersetzt werden. Wohneigentümer erhielten für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden bis zu 80 Prozent der Schadenshöhe. 
Um das Verfahren für Schäden am Hausrat zu vereinfachen, konnten die Fördermittel u.a. auf der Grundlage von Pauschalen ausgereicht werden. Das heißt, für die Bemessung und letztlich auch Auszahlung der Zuschusshöhe bei Hausratsschäden mussten keine Kostenvoranschläge bzw. Vergleichsangebote  eingeholt werden.  

2. Was müssen Wohneigentümer und Mieter als Nachweis einreichen? 
Für jeden Kunden besteht die Pflicht zum Nachweis der korrekten, also  auch zweckentsprechenden Verwendung dieser Mittel. Mit dem Zuwendungsbescheid erhielten die Kunden diese Information und auch den hierfür auszufüllenden Vordruck. Bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro muss also ausschließlich das Formular "Verwendungsnachweis“ eingereicht werden. Lediglich bei Unstimmigkeiten werden in Einzelfällen zusätzlich Belege angefordert. Bei darüber liegenden Beträgen müssen zusätzlich Rechnungen und Zahlungsbelege vorgelegt werden. 
Wichtig: Bei Wohneigentümern und Mietern musste der Verwendungsnachweis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahmen vorgelegt werden.  

Ein Hinweis: Die zitierte Passage aus der Richtlinie „Ohne geeignete Nachweise nur auf der Basis der Versicherung der Richtigkeit der Angaben durch den Antragsteller…“ galt zur Ermittlung und letztlich auch Auszahlung der Zuschusshöhe. Von Beginn an wurde klar dargestellt, dass es für jede Zuwendung auch eines Verwendungsnachweises bedarf. Das ist für jeden Zuwendungsempfänger sowohl aus der Richtlinie als auch aus dem Zuwendungsbescheid ersichtlich.
Die IB hat insofern dafür Sorge zu tragen, dass die ausgereichten Fördergelder, bei denen es sich um öffentliche Mittel handelt, auch tatsächlich für die Beseitigung der durch das Hochwasser eingetretenen Schäden verwendet wurden. 

3. Was passiert, wenn ein Verwendungsnachweis nicht eingereicht wird? 
Wenn Fristen nicht eingehalten werden, suchen wir den Kontakt zum Kunden und erinnern nochmals – auch mehrfach. Wir geben sowohl telefonisch als auch persönlich und schriftlich Hinweise zum Vorgehen und beraten gern bei Fragen. Wenn die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nicht nachgewiesen wird oder, wie in wenigen Fällen, gar kein Nachweis der IB vorgelegt wird, muss die IB mit Blick auf die geltenden Bestimmungen und Gesetze die ausgezahlten Fördermittel zurückfordern. Wie bereits ausgeführt, steht die IB hier im Vorfeld in einem sehr intensiven Dialog mit ihren Kunden und sucht nach gemeinsamen Lösungen. Ist eine Rückforderung dennoch unumgänglich können beispielsweise auch Stundungen für die zurückzuzahlenden Mittel vereinbart werden

4. Was kann die IB zum Fall Kartarius sagen?
Details zur Förderung selbst dürfen wir nicht veröffentlichen, da es sich hier um schutzwürdige Daten einer Privatperson handelt. Richtig ist, dass Herr Kartarius Hochwasserhilfen in Anspruch genommen hat. Wir können auch hier bestätigen, dass die IB einen regen Kontakt mit Herrn Kartarius pflegte und viel Entgegenkommen gezeigt hat.  
Eine Verjährungsfrist für den Widerruf von drei Jahren – wie von ihm behauptet – gilt in diesem Fall nicht.