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Landwirtschaft: Erntebilanz vor Dürre-Hilfen notwendig

01. August 2018

Die Bundesregierung sieht mit Sorge die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit für die deutsche Landwirtschaft. Bundesagrarministerin Klöckner gab im Kabinett einen ersten Lagebericht. Ende August soll der Erntebericht 2018 vorliegen. Erst dann können Schäden umfassend bewertet und mögliche Hilfen in Aussicht gestellt werden.

Viele Landwirte leiden unter der seit Mai anhaltenden Trockenperiode. Es drohen der Landwirtschaft erhebliche Ernteausfälle. Dabei gibt es starke regionale Unterschiede – vor allem im Norden und im Osten Deutschlands sind die Landwirte betroffen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) spricht von Ertragseinbußen bei Getreide und Raps je nach Region zwischen 20 und 50 Prozent.

Aber auch viehhaltende Betriebe haben wegen zu knappen Grünfutters Probleme. So müssen Viehhalter auf eingelagertes Futter für die Winterzeit zurückgreifen oder auch den Viehbestand durch Schlachtungen reduzieren.

Bei einem Treffen zwischen Bund und Ländern am 31. Juli wurde deutlich, dass die Hitzewelle der vergangenen drei Wochen die Situation noch einmal extrem verschärft hat.


Rechtliche Regelungen für Hilfen des Bundes

Für Hilfsmaßnahmen bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Dürre sind grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer zuständig. Der Bund kann also nur ausnahmsweise und ergänzend tätig werden, wenn ein Ereignis von "nationalem Ausmaß" eintritt. Dafür müssen die Gesamtumstände auf Basis belastbarer Zahlen bewertet werden. Dazu dient bei der aktuellen Dürre der Erntebericht 2018, der Ende August vorliegen wird.

Wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung des landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurde, kann bei Dürre der Gesamtschaden bis zu 80 Prozent ausgeglichen werden. In benachteiligten Gebieten sind es bis zu 90 Prozent.


Aktivitäten zur besseren Futterversorgung

Für viele Tierhalter wird das Futter knapp. Deshalb plädierten die Bundesländer dafür, Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen zur Futternutzung freizugeben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorbereitet.

Zudem wandte sie sich an EU-Agrarkommissar Phil Hogan und bat diesen um Unterstützung, um mit weiteren Erleichterungen die drohende Futtermittelknappheit zu lindern.


Bisherige Hilfsmaßnahmen

Seit Anfang Juli greifen bereits einige Hilfsmaßnahmen:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Liquiditätssicherungsprogramm für Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus, die wegen Trockenheit und Unwetter 2018 Ertragseinbußen oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, geöffnet.

Die Länder können seit 1. Juli zulassen, dass als ökologische Vorrangflächen angemeldete Brachflächen ausnahmsweise für Futterzwecke geerntet werden dürfen, wenn nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht.

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gewährt von der Trockenheit betroffenen Betrieben Pachtstundungen.

Zuletzt hat die Bundesregierung 2003 Hilfen aufgrund von Dürre gewährt. Der Bund beteiligte sich damals zu 50 Prozent an den Hilfen der Länder für existenzgefährdete landwirtschaftliche Unternehmen. Insgesamt stellte er rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.