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Wirtschaftsrat drängt auf schnellere Erleichterungen beim Datenschutz

30. Juli 2018


Wolfgang Steiger: Überforderung der Behörden ist ein Fiasko


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. mahnt die Bundesregierung zur schnelleren Umsetzung zweier Anpassungsgesetze an das Bundesdatenschutzgesetz, um die negativen Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu begrenzen. „Gerade der Mittelstand plagt sich mit einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, hoher Bürokratie und in der Folge mit nach wie vor hohen Kosten für die Implementierung. Mindestens auf die Dauer dieser hohen Rechtsunsicherheit fordern wir eine Mittelstandsklausel ein, in der kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Startups von den Regelungen der DSGVO ausgenommen werden“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

 
Daneben muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gesetzlich im Sanktionsregime festgeschrieben werden. Es muss auch weiterhin das Prinzip gelten, „erst ermahnen, dann bestrafen“. Die DSGVO unterstellt, dass durch den Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen ein unmittelbar unlauterer Wettbewerbsvorteil entsteht, der abmahnfähig ist. Diese Logik verfehlt zum einen die Praxis und lässt mangelnde Sensibilität gegenüber der entstandenen Rechtsunsicherheit erkennen. „Wer einen Verstoß gegen Datenschutzrecht begangen hat, muss die Möglichkeit zur Nachbesserung haben, damit erst nach einem Folgeverstoß die Strafe droht. Auch die Schwere des Verstoßes muss deutlich stärker im Strafmaß berücksichtigt werden und darf nicht gekoppelt sein an der Rechtsauslegung des jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten“, mahnt Steiger.

 
Die unterschiedliche Auslegung des Rechts durch die Landesdatenschutzbeauftragen, die unmittelbare Wirkung auf das Sanktionsregime haben, führt zu einer Zersplitterung des Datenschutzrechts in Deutschland, das durch die DSGVO eigentlich europaweit harmonisiert werden sollte. Der Föderalismus sprengt die einheitlich gefundenen Standards durch unterschiedliche Interpretationen.

 

Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist eine solche Datenschutzpolitik nicht geeignet, dem modernen Digitalzeitalter gerecht zu werden. Während Daten der wichtigste Treibstoff für Innovationen der Zukunft sind, setzt die Datenschutzgrundverordnung auf Sparsamkeit der Daten und verhindert zum Beispiel, dass Trainingsdaten für Künstliche Intelligenz-Technologien verarbeitet werden können. Das wird Europa im internationalen Wettbewerb weit zurückwerfen. Der Wirtschaftsrat fordert deshalb auch ein Moratorium für die auf EU-Ebene diskutierte E-Privacy-Verordnung, solange Folgen und Wirkungen der DSGVO in den Mitgliedstaaten nicht zweifelsfrei absehbar sind.