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EuGH-Urteil falsches Signal an Forschungsstandort Sachsen-Anhalt

Magdeburg, den 27. Juli 2018


Pflanzenzüchtungen unterliegen europäischem Gentechnikrecht


Der Europäische Gerichtshof entschied diese Woche, dass die Pflanzen, die durch gezielte Veränderungen des Erbgutes mittels Crispr/Cas9-Verfahren gezüchtet wurden, unter die europäische Richtlinie für genetisch veränderte Organismen fallen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer (Foto), und das Mitglied der Arbeitsgruppe Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft der CDU-Fraktion und  Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses, Bernhard Daldrup:

 

„Es ist bedauerlich, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Pflanzen, die mittels Crispr/Cas9-Verfahren gezüchtet wurden, gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gleichzusetzen sind. Anders als bei der Transgenese wird bei dem Crispr/Cas9-Verfahren kein (art-)fremdes genetisches Material in das Erbgut der Pflanze eingefügt, sondern gezielte punktuelle Veränderungen (Mutationen) herbeigeführt. So können Pflanzen generiert  werden, die beispielsweise immun gegen bestimmte Erkrankungen sind. Die herkömmliche Züchtung solcher Pflanzen ist langwierig und im Vergleich teurer.

 

Das Urteil ist ein falsches Signal an unsere heimische Wirtschaft und den Forschungs- und Züchtungsstandort Sachsen-Anhalt. Eine künftige internationale Wettbewerbsfähigkeit wird es unter diesen Voraussetzungen nicht mehr geben. Die vielfältigen Züchtungsansprüche können schwerlich von den klein- und mittelständischen Forschungsunternehmen in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.

 

Ebenso trifft diese Entscheidung auch die landwirtschaftlichen Betriebe. Die Möglichkeit Pflanzen anzubauen, die durch diese gewünschten Mutationen z. B. stressunempfindlicher gegenüber Hitze und Trockenheit werden, ist quasi genommen worden. Durch solche Züchtungen müssten die Landwirte extreme Ernteausfälle wie dieses Jahr nicht mehr erdulden. Auf Grund der Stigmatisierung der im Crispr/Cas9-Verfahren hergestellten Pflanzen als GVO wird dies auf lange Sicht hin nicht realisierbar sein. In ihren Anbaumöglichkeiten eingeschränkt, werden die Betriebe aus Sachsen-Anhalt dem internationalen Druck kaum noch standhalten. Das Urteil ist eine gesamtgesellschaftliche vertane Chance.

 

Des Weiteren muss nun geprüft werden, wie Importe aus nicht-EU Ländern, welche andere Gentechnikgesetze und -kennzeichnungen haben, noch in die heimische Lebens- oder Futtermittelindustrie integriert werden können. Dieses Urteil wird ein Drahtseilakt für die künftigen Generationen.“