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Wirtschaftsrat: Integration Langzeitarbeitsloser in reguläre Beschäftigung zielt in die richtige Richtung

23. Juli 2018

Wolfgang Steiger: Eine staatliche Komplettsubventionierung ist jedoch der Nährboden, auf dem unproduktive Jobs gedeihen. Fördersätze müssen rascher sinken.


Berlin, 23.07.2018: Der Erfolg der Hartz-Reformen beruht auf dem starken Antrieb zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Daher ist der grundsätzliche Ansatz des Gesetzentwurfs von Minister Heil zu begrüßen, durch abschmelzende Lohnkostenzuschüsse den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. „Reguläre“ Beschäftigung bedeutet aber auch, dass Arbeitskosten letztlich durch Produktivität am Markt verdient werden müssen. Die von Minister Heil vorgesehene staatliche Hundert-Prozent-Subventionierung ist deshalb der Nährboden, auf dem unproduktive Jobs gedeihen.

 

Auch Langzeitarbeitslose sollten nicht in Jobs vermittelt werden, die sich nur deshalb tragen, weil die Arbeitsagentur in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Mindestlohns zuschießt. Sonst ist zu befürchten, dass zahlreiche unproduktive Stellen eingerichtet werden, um das staatliche Fördergeld abzugreifen. Hinzu kommt, dass im Gesetzentwurf bewusst auch der öffentlichen Sektor und Wohlfahrtsverbände als mögliche Empfänger des Lohnkostenzuschusses hervorgehoben werden. Die Gefahr ist groß, dass hierdurch am Ende ineffiziente Trägerstrukturen subventioniert werden. Von einer tragfähigen Brücke in den ersten Arbeitsmarkt kann dann nicht mehr die Rede sein.


Damit künftig mehr Langzeitarbeitslose den Sprung in Beschäftigung schaffen, fordert der Wirtschaftsrat stattdessen:

- Lohnkostenzuschüsse zügig abschmelzen: Eine Lohnsubventionierung darf niemals 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erreichen und muss nach spätestens drei Jahren enden.

- Jobcenter besser ausstatten: Vermittler sollen individuell zugeschnittene Pakete zur Integration von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung schnüren können.

- Hinzuverdienstregeln attraktiver gestalten: Hartz IV-Empfängern muss mehr von ihrem Hinzuverdienst bleiben, insbesondere, wenn sie sich Vollzeitarbeit nähern.

- Gemeinnützige Arbeit als Test der Arbeitsbereitschaft einsetzen: Hartz IV ist die Gegenleistung für die Verpflichtung, gemeinnützige Tätigkeiten kostenlos auszuüben. Weigert sich ein Transferempfänger, müssen ihm die Hartz IV-Leistungen gekürzt werden.
 

Gerade jetzt, mit Blick auf die exzellente Situation auf dem Arbeitsmarkt und den Fachkräftemangel, muss die Vermittlung in reguläre Beschäftigung oberste Priorität haben. Wo nötig, schließt das auch den Schubs von Transferempfängern aus der sozialen Hängematte mit ein.