Seit Juni 2018 wurden die Feuerwehren im Landkreis Börde zu mehr als 30 Einsätzen für Löscharbeiten gerufen. Durch die anhaltende Trockenperiode treten vermehrt Wald- und Flächenbrände auf. Im Gesamten Kreisgebiet gilt derzeit Waldbrandgefahrenstufe 5. Eine Herabstufung ist aufgrund von Hitze und Trockenheit vorläufig nicht zu erwarten.
Der Landkreis Börde teilt sich in einen nördlich der Bundesautobahn 2 gelegenen Bereich mit der Waldbrandgefahrenklasse A (allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden) und südlichen Teil in der Gefahrenklasse C (allgemein geringe Waldbrandgefährdung), was sich ebenfalls in den Waldbrandgefahrenstufen widerspiegelt.
Auf der Homepage des Landkreises Börde sind Informationen über die aktuell herrschende Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Börde sowie im Land Sachsen-Anhalt zu finden. Adresse: www.landkreis-boerde.de/waldbrandgefahrenstufen.
Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich an bestimmte Verhaltensregeln beim betreten von Wäldern und Wiesen zu halten. Waldbesucher sind aufgefordert, durch ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten das Waldbrandrisiko zu minimieren.
Es ist verboten:
Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr zu melden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, einen Brand eigenständig zu löschen. Waldbrände besitzen eine Eigendynamik, die von Waldbesuchern nicht eingeschätzt werden kann.
Landwirte haben bei der Ernte von Getreide während der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 auf Feldern in geringerem Abstand als 30 m zu Wald unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite ein 5 m breiter durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.
Erläuterungen zu den Waldbrandgefahrenstufen
Die Waldbrandgefahrenstufen geben den aktuellen Grad der Gefährdung des Waldes gegenüber Feuer an. Vom 1. März bis 30. September eines Jahres bestimmt der Kreiswaldbrandschutzbeauftragt
Einteilung der Waldbrandgefahrenstufen
Erläuterung zur Waldbrandstufe 5
Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes.
Oft werden Schadfeuer durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht. Leichtfertig weggeworfene Zigaretten, vergessene Glasflaschen, die wie ein Brennglas wirken, oder ein nicht sachgemäß gelöschtes Grillfeuer können bei diesen Temperaturen und der langen Trockenheit schnell verheerende Auswirkungen haben. Auch sehr heiße Katalysatoren von Autos können auf trockenem Waldboden und trockenen Wiesen Brände verursachen.