18. Juli 2018
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Motschmann (Foto):
Gut, dass mit dem heutigen Urteil nun höchstrichterlich Klarheit geschaffen wurde. Dass zukünftig die Abgabe nicht mehr für Zweitwohnungen fällig wird, erscheint nur gerecht. Länder und Sender sind nach wie vor aufgefordert, adäquate Lösungen zu finden, die nicht zu einer Beitragserhöhung führen. Nur so kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine gesellschaftliche Akzeptanz festigen.“