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Asyl-Entscheidung im Kabinett: Weitere Staaten sollen als sicher gelten

18. Juli 2018

Georgien und die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sollen als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Das Kabinett hat ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Asylverfahren sollen dadurch beschleunigt werden. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung einen wesentlichen Punkt des Koalitionsvertrages um. Ziel der neuen Regelung ist eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren. Denn die Anerkennungsquote von georgischen, algerischen, marokkanischen und tunesischen Staatsangehörigen ist gering. Im vergangenen Jahr betrug sie lediglich 0,6 Prozent für Georgien, 2,0 Prozent für Algerien, 4,1 Prozent für Marokko und 2,7 Prozent Tunesien.

Bei sicheren Herkunftsstaaten wird vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es findet weiterhin eine individuelle Prüfung statt. Das bedeutet: Sofern die vom Antragsteller angegebenen Tatsachen oder Beweismittel die Annahme begründen, dass ihm politische Verfolgung droht, wird seinem Antrag entsprochen. Ist dies nicht der Fall, wird der Antrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Die Folge ist, dass das weitere Verfahren deutlich zügiger vorangeht.

Klares Signal an Migrationswillige

Das Verfahren setzt ein klares Signal an bereits eingereiste und migrationswillige Personen ohne Aussicht auf einen Schutzstatus: Nach einer Ablehnung müssen sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Mit der neuen Regelung sollen die Verfahren beschleunigt und die Aufenthaltsdauer der Antragsteller in Deutschland deutlich verkürzt werden.

Durch die geplante Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Staaten.