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SACHSEN-ANHALT HEUTE: Imker bekommen wieder EU-Fördermittel

Magdeburg, den 10. Juli 2018

Antragsverfahren ist eröffnet

 

Magdeburg. Das Landwirtschaftsministerium hat das Förderverfahren für das neue Imkereijahr eröffnet. Ab sofort können Förderanträge für 2018/2019 gestellt werden. Insgesamt werden für Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von 176.000 Euro bereitgestellt.

 

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert rechnet für dieses Förderprogramm mit einem vollständigen Mittelabfluss - wie in den Vorjahren: „Die Bienenförderung in Sachsen-Anhalt ist ein voller Erfolg! Wir haben jährlich steigende Zahlen an Imkerinnen und Imkern und immer mehr Bienenvölker. Darüber freue ich mich sehr.“ Seit 2013 ist die Zahl der Imker von 1.214 auf 1.975 gestiegen, die Zahl der Bienenvölker von 10.272 auf 14.931.

 

Dalbert macht auf die besondere Bedeutung der Honigbienen aufmerksam: „Unsere Imkerinnen und Imker im Land leisten mit ihren Bienenvölkern einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Durch die Bestäubung der Wild- und Kulturpflanzen erbringen sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Natur und nicht zuletzt für die Landwirtschaft. Wir wissen: „Kein Apfel ließe sich im Herbst ernten, ohne die fleißige Arbeit der Bienen im Frühjahr. Und: Sie versorgen uns mit köstlichstem Honig in bester Qualität.“

 

Hintergrund

Das Imkereijahr beginnt am 1. August 2018. Die Förderrichtlinie „Bienenzuchtsektor“, Antragsformulare und ein Merkblatt sind ab sofort im Internet auf folgender Internetseite verfügbar: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/imkerei/eu-bienenfoerderung-in-sachsen-anhalt/

 

Antragsberechtigt sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben sowie Einzelimkerinnen und -imker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.

 

Die Anträge sind beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in 38820 Halberstadt, Große Ringstraße 52 einzureichen.

 

Das Fördervolumen für diese Richtlinie beträgt 176.000 Euro pro Haushaltsjahr und setzt sich aus 50 Prozent Landes- und 50 Prozent EU-Mitteln zusammen.

 

Gefördert werden können unter anderem Schulungen, die Analyse von Honig und Bienenwachs sowie der Erwerb von Königinnen und Drohnenvölkern. Beim Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gewährt Sachsen-Anhalt mit 80 Prozent bundesweit die höchste Förderquote.