header-placeholder


image header
image
csm maas heiko d44aedc64c

Außenminister Maas zur Reform des Europäischen Wahlrechts

5. Juli 2018

Ein starkes Europäisches Parlament und eine höhere Wahlbeteiligung bei den Europawahlen: Das sind die Ziele der gestern (04.07.) mit absoluter Mehrheit vom Europäischen Parlament beschlossenen Wahlrechtsreform.

Außenminister Maas sagte dazu heute: 

"  Das ist ein guter Tag für Europa. Die Wahlrechtsreform ist beschlossen – das stärkt die Stimme der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union.

Für den Zusammenhalt und die Handlungsfähigkeit in der Europäischen Union ist die verbindliche Mindesthürde von besonderer Bedeutung, weil sie einer  Zersplitterung des Parlaments vorbeugt. Diese Einigung auf eine europäische Wahlrechtsreform zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten, knapp 40 Jahre nach den ersten Direktwahlen, ist deshalb ein großer Erfolg.

Die nächsten Europawahlen werden im Mai 2019 stattfinden. Europa ist unsere Zukunft. Jede Stimme zählt!


Hintergrund:

Die Reform des Europäischen Wahlrechts erfolgt auf Initiative des Europäischen Parlaments. Auf Basis des EP-Vorschlags vom November 2015 hatten sich die Mitgliedstaaten am 18.06.2018 einstimmig auf einen Änderungsrechtsakt zur Reform des Europäischen Direktwahlakts geeinigt. Diesem stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments am 04.07. zu und ebnete damit den Weg für eine Modernisierung des Europäischen Wahlrechts. Ziel der Wahlrechtsreform ist eine Erhöhung der Wahlbeteiligung, eine weitere Europäisierung des Wahlrechts und eine Stärkung der Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments. Sie dient damit auch der Stärkung  der demokratischen Legitimierung der EU. Die Zustimmung erfolgte mit 397 Ja-Stimmen, bei 207 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen.

Die Reform des Wahlrechts sieht u.a. Maßnahmen zur Verhinderung der doppelten Stimmabgabe vor. Die Mitgliedstaaten können außerdem die Anbringung des Namens oder des Logos der europäischen politischen Parteien auf dem Stimmzettel genehmigen. Auch wird es künftig eine Mindestfrist von mindestens drei Wochen für die Einreichung der Listen der Europawahl-Kandidaten geben. Die Einführung einer verbindlichen Mindesthürde von 2% - 5% für Wahlkreise mit mehr als 35 Sitzen soll die diesbezüglichen Regelungen europaweit vereinheitlichen und einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments vorbeugen.
Die Reform des Europäischen Wahlrechts muss nun von den Mitgliedstaaten ratifiziert und durch eine Änderung des nationalen Europawahlrechts umgesetzt werden.