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Finanzausgleichsgesetz in Sachsen-Anhalt bietet Stabilität für Kommunen

Magdeburg, den 26. Juni 2018

Schröder: Für die Weiterentwicklung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) soll Arbeitsgruppe gebildet werden

 

Über mehrere Monate hinweg hat das Ministerium der Finanzen das Finanzausgleichsgesetz (FAG) überprüft. Dabei ging es darum, ob die finanziellen Zuweisungen des Landes an die Landkreise, Städte und Gemeinden ausreichend sind, um die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

 

Das Ergebnis:


Die den Kommunen jährlich zustehende Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1.628 Mio. € ist grundsätzlich eine ausreichende finanzielle Unterstützung des Landes für die Erfüllung aller kommunalen Aufgaben. Weder im Hinblick auf die Höhe der Finanzzuweisungen insgesamt, noch im Hinblick auf die Verteilung innerhalb der kommunalen Familie ist gegenwärtig eine Anpassung des FAG erforderlich. Vielmehr ist die Situation der kommunalen Haushalte zu beobachten. Für die Weiterentwicklung des Gesetzes soll eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände gebildet werden.

 

Finanzminister Andre Schröder: „Die Koalition hat die Vorgaben des Koalitionsvertrages 1:1 umgesetzt und so die Finanzausstattung unserer Kommunen deutlich stabilisiert. Unsere Empfehlung ist es jetzt, in einer Arbeitsgruppe mit Experten der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und aus den Kommunen systemische Änderungen im FAG zu beraten. Die Berücksichtigung von Abschreibungen in der doppischen Haushaltsführung oder die genauere Bedarfsermittlung für Investitionen gehören genauso zu den Themen einer umfassenden Evaluierung wie die Diskussion um eine neue Verteilungsmethodik innerhalb der kommunalen Familie und die Erörterung der Situation der Verbandsgemeinden im Land. Einzelne Kommunen im Land benötigen über das FAG hinaus weitere Hilfen. Wir haben uns nicht auf dem Finanzausgleich ausgeruht, sondern zweckgebundene Zuweisungen erhöht und zum Beispiel den Ausgleichsstock als Nothilfe flexibilisiert. Auch neue Aufgaben müssen künftig ordentlich finanziert werden. Das so genannte Konnexitätsprinzip bleibt auch in Zukunft richtig.“

 

Die Kenia-Koalition hat – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – schon ab 2016 den Kommunen höhere Finanzzuweisungen zukommen lassen. 2016 wurde eine Sofortfinanzhilfe in Höhe von 80 Mio. € umgesetzt. Seit 2017 dann bekommen die Kommunen noch einmal gegenüber 2016 jährlich 102 Mio. € mehr überwiesen. Die daraus resultierende Gesamtsumme, die jedes Jahr den Kommunen vom Land überwiesen wird, ist für die gesamte Legislaturperiode auf 1.628 Mio. € festgeschrieben. Damit bietet das geltende FAG erstmals überhaupt über 5 Jahre Planungssicherheit – das gab es in der Geschichte des Landes bisher nicht. Damit wurde ein ausdrücklicher Wunsch der Kommunen erfüllt. Dazu kommen steigende eigene Steuereinnahmen, die den Kommunen genauso bei der Erledigung aller Aufgaben helfen.