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Wirtschaftsrat: Mehr Realismus und Mittelstandsfreundlichkeit im Datenschutzrecht nötig

25. Juni 2018

Wolfgang Steiger: Überforderung der Behörden ist ein Fiasko


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert anlässlich der stark steigenden Überforderung der Landesdatenschutzbeauftragten mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitreichende Entlastungen für die Wirtschaft. „All die jetzt auftretenden Probleme mit unbestimmten Rechtsbegriffen, Lücken in den Gesetzen und fehlenden Abstimmungen mit bestehender Gesetzeslage waren absehbar. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind die Leidtragenden. Verunsicherte Unternehmer treffen auf verkürzte Sprechzeiten in Behörden. Meldungen über Datenpannen werden nicht bearbeitet. Damit wird die Datenschutzpolitik zu einem Fiasko“, erklärt Wolfgang Steiger (Foto).

 
Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, für schnelle gesetzliche Klarstellungen und echte Erleichterungen zu sorgen. Der Wirtschaftsrat setzt sich deshalb für eine Mittelstandsklausel ein, die KMUs von den rigiden Vorgaben der DSGVO ausnimmt. „Der vorliegende Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine Anpassung an das Bundesdatenschutzgesetz ist dagegen unzureichend. Auf die zutreffende Problembeschreibung des Ministeriums folgt zu zögerliches Handeln. Wir müssen Sorge dafür tragen, dass Abmahnvereine nicht ihr Unwesen treiben und Unternehmer schnell wieder gewiss sein können, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen“, fordert Wolfgang Steiger.

 
Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist die Datenschutzpolitik nicht geeignet, dem modernen Digitalzeitalter gerecht zu werden. Während Daten der wichtigste Treibstoff für Innovationen der Zukunft sind, setzt die Datenschutzgrundverordnung auf Sparsamkeit der Daten und verhindert zum Beispiel, dass Trainingsdaten für Künstliche Intelligenz-Technologien verarbeitet werden können. Das wird Europa im internationalen Wettbewerb weit  zurückwerfen. In diesem Zusammenhang fordert der Wirtschaftsrat deshalb auch ein Moratorium für die auf EU-Ebene diskutierte E-Privacy-Verordnung, solange Folgen und Wirkungen der DSGVO in den Mitgliedstaaten nicht zweifelsfrei absehbar sind.