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Online Stellen Ausbildungsbeihilfe

Finanzielle Hilfe zur Berufsausbildung für Jugendliche

15. Juni 2018


Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung oder ein duales Studium absolvieren, können Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Voraussetzung dafu?r ist, dass sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind die Jugendlichen bereits u?ber 18 Jahre alt, verheiratet oder haben mindestens ein Kind, kann der Anspruch auch dann bestehen, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben.

Jugendliche, die eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvieren, können keine Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur fu?r Arbeit erhalten. Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet. Mit dem BAB-Rechner im Internet, kann jeder selbst pru?fen, ob und in welcher Höhe ihm Berufsausbildungsbeihilfe zustehen könnte:

www.babrechner.arbeitsagentur.de

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem Beginn der Ausbildung bei der Arbeitsagentur zu stellen. Dann ist er ab dem Ausbildungsbeginn gu?ltig. Außerdem bleibt auch mehr Zeit die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen zusammenzutragen, denn erst wenn diese vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.


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Foto: (c) Bundesagentur für Arbeit