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Polizeirevier Börde: Polizei ermittelte Tatverdächtigen nach Räuberischer Erpressung

Haldensleben, den 12. juni 2018

08./11.06.18, 39345 OT Wedringen,  Magdeburger Straße

Nach bisherigen Erkenntnissen bekundete ein Käufer offenbar Kaufinteresse zum Erwerb eines Fahrzeuges. Hierzu wurde ein Termin auf dem Anwesen eines Autohändlers in Wedringen vereinbart. Zum Treffpunkt erschienen vier männliche Personen, von denen eine sofort und zielgerichtet auf dem Verkäufer (61) zuging und ihm eine Geldforderung mitteilte.

Um der Forderung „Nachdruck“ zu verleihen, schlug ein Täter mit einem sogenannten Totschläger auf den 61-Jährigen ein. Zeitgleich schlugen und traten die anderen drei Beteiligten ebenfalls auf den Mann ein. Eine Zeugin beobachtete die Tat und informierte die Polizei. Die Täter ließen von der Tathandlung ab und flüchteten mit einem Pkw in Fahrtrichtung Magdeburg.  Der Verletzte wurde noch vor Ort ambulant versorgt.

Durch umfangreiche Ermittlungstätigkeiten konnten inzwischen zwei Beschuldigte bekannt gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg stellte gegen den 45-Jährigen Beschuldigten, wohnhaft in Bernau, Haftantrag und beantragte die Durchsuchung seines Wohnraumes. Das Amtsgericht Magdeburg folgte dem Antrag und erließ Haftbefehl. Polizeibeamte aus Bernau realisierten am 11.06.18 den Haftbefehl und durchsuchten die Wohnung. Der Haftbefehl wurde durch im Amtsgericht Bernau verkündet und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. 

Während der Ermittlungen wurde der hiesigen Kriminalpolizei zudem bekannt, dass Unbekannte, in einem derzeit nicht genau bekannten Tatzeitraum, versuchten mehrere Fahrzeuge auf dem obigen Firmengelände durch Brandbeschleuniger in Brand zu setzten. Glücklicherweise erloschen diese, Schaden entstand an den abgestellten Fahrzeugen nicht. Die Ermittlungen in der Sache dauern an.  

Die Kripo bittet um Zeugen, die die Tathandlung beobachteten bzw. ein Fahrzeug mit den amtlichen Kennzeichen (BAR- weiteres nicht bekannt) gesehen haben, sich bei der Polizei in Haldensleben zu melden. Ein Fahrzeugführer soll gegenüber dem Tatort angehalten und ebenfalls Rettungskräfte informiert haben.