Um die Normenakzeptanz im Straßenverkehr zu erhöhen und den Verkehrsunfallzahlen entgegenzuwirken, führten die Beamten des Polizeireviers BAB / SVÜ Weißenfels eine Vielzahl an Verkehrskontrollen durch. Diese fanden hauptsächlich auf den Autobahnabschnitten innerhalb des Zuständigkeitsbereiches, auf den Bundesautobahnen 9, 14, 38 und 143, statt.
Im Mai 2018 wurden insgesamt 890 Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs (Lkw & Busse) kontrolliert. Von diesen wurden 512 beanstandet. 54 Kraftfahrern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Folgende Verstöße wurden festgestellt und geahndet:
266 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht
146 Geschwindigkeitsverstöße
1 Fahren unter Alkoholeinfluss
20 Überladungsverstöße
27 mangelhafte Ladungssicherung
289 sonstige Verstöße
Auch technische Mängel an Fahrzeugen wurden bekannt. Diese gliedern sich wie folgt auf:
4 Mängel an der Bremsanlage
2 Mängel an der Lenkung
18 Mängel an der Elektrik/Lichtanlage
24 Mängel an Achsen, Räder, Reifen, Aufhängung
6 Mängel am Fahrgestell
3 Mängel am Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer
Am 09. Mai 2018 fand auf der Autobahn 9 eine komplexe Verkehrskontrolle statt. Schwerpunkt dieser Kontrolle war es, Busse auf die technische Sicherheit und deren Fahrer auf das Führerscheinrecht und einzuhaltende Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren. Der Hauptkontrollort war der Parkplatz auf dem Rasthof Osterfeld in Fahrtrichtung Berlin.
An dieser Verkehrskontrolle waren insgesamt 20 Polizeibeamte beteiligt. Dabei wurden 21 Fahrzeuge angehalten und kontrolliert. 15 Fahrzeuge mussten beanstandet werden. Insgesamt wurden 59 Verstöße (Bsp. abgefahrene Reifen und Geschwindigkeitsverstöße) festgestellt und geahndet. Zwei Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Um diese Kontrollmaßnahmen zusätzlich zu verstärken, wurde nahe dem Autobahnkreuz Rippachtal, von 07:40 Uhr bis 12:30 Uhr, eine Abstandskontrolle durchgeführt. Auch fanden mobile Verkehrskontrollen statt. Dabei wurde um 15:17 Uhr der Fahrer eines Kleintransporters Fiat mit Anhänger festgestellt, der offensichtlich überladen war. Bei einer Wägung bestätigte sich dieser Verdacht. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wurde überschritten. Erlaubt waren 3.500 kg, tatsächlich wog die Fahrzeugkombination 4.470 kg. Der Fahrer (42 Jahre aus Böhlen) hat nun ein Bußgeld von 140,- Euro und einen Punkt zu erwarten, ebenso wie der Fahrzeughalter.