Magdeburg, den 6. Juni 2018
Vom 11. bis zum 22. Juni können im Sozial- und Wohnungsamt Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines nicht bearbeitet werden. Grund sind innerbetriebliche Angelegenheiten. Unabhängig davon werden Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines weiterhin über den Beratungsservice ausgegeben bzw. entgegengenommen. Termine dafür können auch in diesem Zeitraum unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Soziales vereinbart werden. Ab 25. Juni 2018 erfolgt dann wieder die vollumfängliche Bearbeitung der laufenden Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines.