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5b14efd82acda Seite 4 Bild Objekt der geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtung SDL

Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt: Ausgaben für Asyl in Sachsen-Anhalt

4. Juni 2018

Bund der Steuerzahler fordert Umdenken der Landesregierung bei geplanten Investitionen im Asylbereich

Millionenschaden durch leichtfertig abgeschlossene Mietverträge


Der Bund der Steuerzahler hat auf der Basis von Daten und Auskünften des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für Inneres und Sport sowie der drei kreisfreien Städte eine Gesamtbetrachtung und Bewertung der Ausgaben für Asyl in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Diese Gesamtbetrachtung ist auf der Internetseite unter www.steuerzahler-sachsen-anhalt.de veröffentlicht und kann als Download hier'' heruntergeladen werden.

Dabei geht es nicht vordringlich, um eine Kritik an den im Jahr 2015 in einer unübersichtlichen Situation getroffenen Entscheidungen. Insbesondere die Kommunen mussten häufig mit unklaren oder gar keinen Vorgaben des Bundes und des Landes, z.B. hinsichtlich der Zahl der Flüchtlinge, klar kommen und handeln. Unsere Kritik betrifft vor allem das derzeitige Handeln der Landesregierung im Zusammenhang mit einer geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Stendal sowie den bereits verursachten Millionenschaden durch leichtfertig abgeschlossene Mietverträge.

Wesentliche Kritikpunkte, die auf konkreten Sachverhalten und Beispielen beruhen, sind:

- Eine neue Erstaufnahmeeinrichtung mit 1.000 Plätzen wird nicht gebraucht. Die Pläne aus 2015 sind überholt. Es gibt bereits genügend Liegenschaften für diese Zwecke, die derzeit -ohne die Reserveplätze- zu maximal 60 bis 70 Prozent ausgelastet sind. 30 Millionen Euro Steuerzahlergelder- finanziert vom Bund und Land- für neue und fragwürdige Maßnahmen würden Steuergeldverschwendung bedeuten. Dies gilt umso mehr, da für die 1.000 neuen Plätze nur ca. 550 vorhandene Kapazitäten (Klietz 170 Plätze; Breitscheidstraße Magdeburg 370 Plätze) entfallen sollen.


- Die in der Vergangenheit in Einzelfällen leichtfertig abgeschlossenen Mietverträge und getroffenen Entscheidungen haben zu einem Millionenschaden für das Land und für die Steuerzahler geführt. Dies ist dort besonders ärgerlich, wo gebaut oder für Jahre angemietet wurde, jedoch nie eine Nutzung stattgefunden hat. Als skandalös bewerten wir das Verwaltungshandeln bei den Objekten, bei denen wie im Fall Genthin, außerdem über Jahre für Leerstand überdimensionale Mieten gezahlt werden. Allein auf Landesebene ergibt sich durch ungenutzten Leerstand bei noch laufenden Mietverträgen ein bezifferbarer Schaden für den Steuerzahler von über 10 Millionen Euro. Das betrifft die Einrichtungen: Maritim-Hotel in Halle/Saale, Außenstelle der ZASt in Rabahne, leerstehender Supermarkt in Genthin sowie die Landesaufnahmeeinrichtungen in Magdeburg. In der genannten Summe sind Investitionskosten und Ausgaben für nicht ausgelastete Einrichtungen und Plätze noch nicht einmal enthalten. 

Wir fordern daher insbesondere für die neuen Planungen in Stendal ein Umsteuern der Landesregierung- im Interesse der Steuerzahler. Die teilweise erfolgte Steuergeldverschwendung muss beendet werden.

- Die geleisteten Anstrengungen zur Reduzierung der Zahl der Unterkunftsplätze sind unterstützungswürdig und ein Schritt in die richtige Richtung. Die von der Landesregierung gern genannten Zahlen zur Reduzierung der sogenannten aktiven Erstaufnahmeplätze sind jedoch geschönt und spiegeln nicht die tatsächlich noch vorgehaltenen Plätze wieder. Zu den sogenannten aktiven Erstaufnahmeplätzen sind zum einen die offiziell als Reserve in Genthin (476 Plätze) sowie Rabahne (340 Plätze) vorgehaltenen Kapazitäten hinzuzurechnen. Zum anderen sind die Plätze für ehemals genutzte aber inzwischen stillgelegte Objekte nicht enthalten, bei denen aber trotzdem noch Miet- und Bewirtschaftungskosten anfallen (z. B. das Maritim-Hotel in Halle/Saale).


Foto: Objekt der geplanten neuen Erstaufnahmeeinrichtung in Stendal (ehemalige Grenztruppenkaserne)