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Zahlungs- und Bewilligungsstopp für EU-Gelder im Förder-Bereich „Hochwasserschutz“ wieder aufgehoben.

Magdeburg, den 2. Juni

Keine Beschränkungen mehr bei den Förderprogrammen „ Hochwasserschutz“ und „Forschung und Entwicklung“

In dieser Woche hat die EU-Verwaltungsbehörde (EU-VB) mit Sitz im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt den Anfang Februar durch sie verhängten vorsorglichen Zahlungs- und Bewilligungsstopp für EU-Gelder im Förder-Bereich „Hochwasserschutz“ wieder aufgehoben.  Darüber informierte Finanzminister André Schröder (Foto).

 

Bereits am 9. Mai war die bis dahin (von derselben Behörde) verhängte vorsorgliche Bewilligungssperre für den Bereich Forschung und Entwicklung im Verantwortungsbereich des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums aufgehoben worden.

 

Da auch die EU-Prüfbehörde EFRE/ESF mit Sitz in der Staatskanzlei keine Einwände gegen den von der EU-VB entwickelten Aktionsplan zur Bereinigung der vorläufigen Prüffeststellungen  hatte, konnten die Sperren aufgehoben werden. Der Weg ist damit frei für neue Bewilligungen.

 

Die diskutierten Verfahren im Landeshochwasserschutz wurden geändert und der EU-VB so beschrieben, dass diese nunmehr mit den Bestimmungen des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) konform gehen. Für die Ordnungsgemäßheit der jeweiligen Förderfahren – zum Beispiel im Bereich Hochwasserschutz, aber auch im Bereich Forschung und Entwicklung – sind in erster Linie übrigens  die zuständigen Fachministerien wie das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium verantwortlich.

 

Alle bereits bewilligten Vorhaben müssen nun die verbesserten Verfahren durchlaufen und einer erneuten Förderfähigkeitsprüfung unterzogen werden. Die Bewilligungsstelle für den Bereich Landeshochwasserschutz, das Landesverwaltungsamt (LVwA), wird dies umsetzen.

 

„Die hier von der EU-VB verfügte Aufhebung des Bewilligungs- und Zahlungsstopps in beiden Förderbereichen wirkt ausschließlich landesintern, erfolgte aber unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse der Dialoge mit Auditoren der GD REGIO sowie der EU-PB.   

Sie berührt auch nicht das von Auditoren der GD REGIO initiierte Verfahren zum Schutze des EU-Haushalts. Das sogenannte „Lifting des Warning Letter“ wird aller Wahrscheinlichkeit erst in nächster Zeit erfolgen.“, so Schröder.