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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Magdeburg/Ärztekammer: Ärzte fordern Widerspruchslösung zur Organspende


Tag der Organspende 2. Juni 2018

Über 70 % der Bevölkerung stehen einer Organspende laut Umfragen positiv gegenüber. Eine Reihe von Systemfehlern bremsen jedoch die Bereitschaft zur Organspende. So ist die in Deutschland geltende Entscheidungslösung ein großes Hemmnis. Transplantationsmediziner fordern die Einführung der Widerspruchslösung. Wir schließen uns dieser Forderung für mehr Organspenden an“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Anlass ist der Tag der Organspende heute am 2. Juni 2018.   

„Wir brauchen dringend eine vernünftige und rationale Diskussion um die Widerspruchslösung. Viele Länder, allein 22 im erweiterten Europa, praktizieren die Widerspruchslösung. Sie haben dadurch ein weitaus höheres Spenderaufkommen als wir in Deutschland“, erklärt Prof. Paolo Fornara vom Universitätsklinikum Halle, zu dem das Nierentransplantationszentrum Sachsen-Anhalt gehört.

 
In Deutschland gilt seit November 2012 die Entscheidungslösung. Sie sieht vor, dass jeder Einzelne nach ausführlicher Information über eine eventuelle Organspende eine eigene Entscheidung trifft. Deutschland ist weltweit das einzige Land, dass diese Lösung eingeführt hat. Die Information erfolgt über die Krankenkassen, die ihre Mitglieder alle zwei bis fünf Jahre per Brief objektiv über Organspende informieren. So sollen die Bürger zu einer eigenen Meinungsbildung angeregt werden und eine Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen. Die Entscheidung ist freiwillig und wird nicht registriert. „Es sei also die Frage erlaubt: Warum sprechen wir überhaupt von Entscheidungslösung? Da die Entscheidung freiwillig ist und nicht dokumentiert wird, kennt niemand die getroffene Entscheidung. Deswegen wird sie im Volksmund Informationslösung genannt. Mehr ist sie ja wohl auch nicht“, rügt Prof. Fornara die bestehende Situation.

 
Jeder Mensch sollte sich möglichst umfassend über Organspende informieren. Nur so kann er eine objektive Entscheidung treffen und diese selber bereits zu Lebzeiten formulieren. Damit wird den Angehörigen die Last genommen, im Falle eines Versterbens den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu interpretieren. Denn genau das überfordert heute viele Angehörige. Die Widerspruchslösung nimmt den Angehörigen die Last und Verantwortung ab, stellvertretend entscheiden zu müssen. Auch der gerade zu Ende gegangene 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat sich für die Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz (TPG) entsprechend zu ändern. Es könne von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie sich mit der Problematik auseinandersetzen und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr NEIN zur Organspende formulieren, heißt es in der verabschiedeten Entschließung.