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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Vollstreckung zweier Todesurteile in Belarus

Zur Vollstreckung zweier Todesurteile in Belarus erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Bärbel Kofler heute (31.05.):


" Mit großer Sorge habe ich die Nachricht vernommen, dass am 16. Mai erneut zwei Todesurteile in Belarus vollstreckt worden sein sollen.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Art der Bestrafung, die unvereinbar mit unseren grundlegenden europäischen Werten ist. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe daher unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern dafür ein, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

Ich rufe die belarussische Regierung dazu auf, von der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe Abstand zu nehmen. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre ein sofortiges Moratorium auf die Vollstreckung der Todesstrafe. Die erneuten Hinrichtungen senden hingegen ein sehr bedauernswertes Signal.

Hintergrund:

Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Daher ist Belarus kein Mitglied des Europarates. Die Todesstrafe wurde in Belarus 1996 im Rahmen eines Referendums bestätigt.

Erst im Januar 2018 wurden zwei Menschen zum Tode verurteilt, die jüngste Hinrichtung war im Oktober 2017 vollzogen worden, dies war der Öffentlichkeit jedoch erst im März 2018 bekannt geworden.
Außenminister Gabriel hatte sich während seines Besuchs in Minsk im November 2017 gegenüber Staatspräsident Lukaschenko für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Im März 2017 war auch die Menschenrechtsbeauftragte vor Ort, um persönlich an die Regierung zu appellieren.