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Magdeburg - Heute im Landtag: Bürger können Verfassungsbeschwerde einlegen - Grundrechte gestärkt

Magdeburg, den 24. Mai 2018

Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt bekommen besseren Rechtsschutz. Der Landtag hat heute einstimmig das Drittes Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetztes beschlossen. Damit ist unter anderem die individuelle Verfassungsbeschwerde ermöglicht worden.

 

„Bürgerinnen und Bürger können jetzt auch gegen Entscheidungen der Verwaltungen oder Gerichte Sachsen-Anhalts vorgehen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Dies ist ein großer Erfolg für den Rechtsschutz und stärkt die Grundrechte“, sagt Die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt bekommen besseren Rechtsschutz. Der Landtag hat heute einstimmig das Drittes Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetztes beschlossen. Damit ist unter anderem die individuelle Verfassungsbeschwerde ermöglicht worden.

 

„Bürgerinnen und Bürger können jetzt auch gegen Entscheidungen der Verwaltungen oder Gerichte Sachsen-Anhalts vorgehen, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Dies ist ein großer Erfolg für den Rechtsschutz und stärkt die Grundrechte“, sagt Sebastian Striegel, rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

 

Striegel setzte sich dafür ein, dass die Frist zum Einreichen und Begründen von Verfassungsbeschwerden angemessen ist. „Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, gegen die Verletzung der eigenen Grundrechte vorzugehen. Dafür braucht es auch Zeit, eine Beschwerde vorzubereiten“, so Striegel. Die Frist beträgt nun zwei Monate.

 (Foto), rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

 

Striegel setzte sich dafür ein, dass die Frist zum Einreichen und Begründen von Verfassungsbeschwerden angemessen ist. „Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, gegen die Verletzung der eigenen Grundrechte vorzugehen. Dafür braucht es auch Zeit, eine Beschwerde vorzubereiten“, so Striegel. Die Frist beträgt nun zwei Monate.