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Wirtschaftsrat: Datenschutzgrundverordnung sorgt für große Unsicherheit, Kosten und Bürokratie

24. Mai 2018

Wolfgang Steiger: ‚Stunde Null‘ im Datenschutzrecht ist schlecht vorbereitet – Mittelstandsklausel gefordert!


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht das morgige Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) mit großer Sorge. „Die meisten mittelständischen Unternehmen sind überhaupt nicht vorbereitet auf diese ‚Stunde Null‘ im Datenschutzrecht. Für alle Unternehmen bedeutet dieser überbordende Datenschutz zusätzliche Belastungen, sowohl personell wie auch finanziell, der kaum vertretbar ist. Hinzu kommt, dass jeder beim Thema Datenschutz nur noch zusammenzuckt, weil die Verunsicherung allerorts spürbar ist. Wir brauchen stattdessen eine Mittelstandsklausel in der DSG-VO, die zumindest den kleinen und mittelständischen Unternehmen spürbare Erleichterungen verschafft“, fordert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates. 

Schon vor Monaten warnte der Wirtschaftsrat: Die Datenschutzgrundverordnung verfehlt ursprüngliches Ziel und schießt darüber hinaus. Mit der europaweiten Harmonisierung des Datenschutzrechtes sollte eigentlich ein gemeinsamer Standard gefunden werden, wie dem Verbraucherschutz im Zeitalter der datengetriebenen Geschäftsmodelle Rechnung getragen werden kann. Stattdessen verhindern 68 Öffnungsklauseln dieses Bestreben, weil jedes Mitgliedsland der EU wiederum eigene Vorstellungen entwickeln kann. „Deutschland ist auch hier wieder Musterknabe im Kompliziertsein: Die Implementierung der DSG-VO in den einzelnen Bundesländern wird durch die Landesdatenschutzbeauftragten wieder unterschiedlich gehandhabt“, so Wolfgang Steiger. "Mit der DSG-VO wird der Datenschutz immer mehr zum Hemmschuh einer erfolgreichen Digitalpolitik. Gut gemeint ist mal wieder das Gegenteil von gut gedacht."

Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass bei etwaigen Rechtsverstößen auch weiterhin das Grundprinzip „erst verwarnen, statt bestrafen“ gelten muss. Das drohende Unheil einer sich in Gang setzenden Abmahnwelle durch systematische Anzeigen gegen Rechtsverstöße kann so vorzeitig der Zahn gezogen werden. „Es darf nicht sein, dass manche mit der Unsicherheit der Unternehmen im Zuge des neuen Datenschutzrechts spielen und schnell Kasse machen wollen. Wir erwarten von der Regierung, schnelle konkrete Nachbesserungen“, fordert Wolfgang Steiger.

„Und dabei ist das nächste Schreckgespenst mit der ePrivacy-Verordnung schon im Anmarsch. Die E-Privacy-Verordnung schließt die Vertraulichkeit der Kommunikation nicht nur zwischen Menschen, sondern auch zwischen Maschinen ein. Dieser Vorstoß beinhaltet eine massive Bedrohung innovativer Technologien. Mit der Verordnung wird der mühsam gefundene Balanceakt der EU-Datenschutzgrundverordnung zwischen Datenschutz und innovativen digitalen Geschäftsmodellen torpediert. Zu unserem Bedauern weicht die E-Privacy-Verordnung in vielen Vorschriften von dieser ab und trifft spezifische Regelungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer Verantwortung für die deutsche und europäische Digitalwirtshaft gerecht zu werden und in Brüssel klar Position gegen den vorliegenden Verordnungsvorschlag zu beziehen“, betont Wolfgang Steiger.