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Sachsen-Anhalt schreibt dritten Landesmusikpreis aus

Magdeburg, den 16. Mai 2018

Vorschläge noch bis Ende Juli möglich

 

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt im zweijährigen Rhythmus einen Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt aus.  Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten.

 

Vorschläge für mögliche Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind.

 

Über die Preisträgerin oder den Preisträger entscheidet der Minister für Kultur. Er wird auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge von einer Jury beraten. Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vom Minister für Kultur verliehen. 2016 wurde der Anhaltischen Philharmonie Dessau der Musikpreis des Landes Sachsen-Anhalt durch Kulturminister Robra verliehen.

 

Noch bis zum 31. Juli können Vorschläge unter Angabe des Namens, der Anschrift und einer Begründung in einem verschlossenen Umschlag und dem Kennwort „Musikpreis“ bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg, eingereicht werden.