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Finanzminister Schröder: Änderung bei Nachzahlungszinsen für Steuerzahler nötig

Magdeburg, 15. Mai 2018

Hessische Gesetzesinitiative ist der richtige Weg!

 

 

Sechs Prozent Nachzahlungszinsen für Steuerzahler oder Unternehmen sind, mit Blick auf die seit Jahren historisch niedrigen Zinsen auf dem Finanzmarkt,  zu hoch. Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil deutlich  gemacht.

Hessen bereitet eine Gesetzesinitiative vor, um Steuerschuldner zu entlasten.

 

Auch für Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (Foto) ist dies der richtige Weg:


„Ich spreche mich für eine moderate Absenkung der Nachzahlungszinsen aus. Statt eine Aussetzung der Vollziehung verfassungswidriger Zinssätze zu provozieren, sollte die Abgabenordnung des Bundes lieber schnell angepasst werden. Der Nachzahlungszins hat zwar einen pädagogischen Effekt, darf aber nicht wie ein sachgrundloser Aufschlag auf die Steuer, losgelöst vom aktuellen Zinsniveau, wirken.“

 

 

 

Hintergrund:

Nachzahlungszinsen werden fällig, wenn das Finanzamt die endgültige Steuerforderung erst mit Verzug stellt. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 Prozent der Steuerschuld.

Eine Grundsatzentscheidung steht noch aus. Klarheit soll das Bundesverfassungsgericht schaffen, das noch vor Jahresende in ähnlichen Fällen entscheiden soll.