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Verbraucherrechte betroffener Diesel-Fahrer werden gestärkt

9. Mai 2018

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Hierzu der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange (Foto):

„Die Musterfeststellungklage soll es Verbrauchern ermöglichen, in Fällen, in denen es zahlreiche Betroffene gibt, über einen klagebefugten Verbraucherschutzverband zu handeln. Damit werden zahlreiche teure Gerichtsprozesse in derselben Sache verhindert und die Geschädigten entlastet. Gerade im Fall VW ist dies für die betroffenen Diesel-Fahrer ein wichtiges Rechtsinstrument. Darum ist es auch richtig, dass wir - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - drohenden Verjährungen zum Jahresende 2018 entgegenwirken wollen. In der parlamentarischen Debatte müssen wir jetzt genaues Augenmerk auf die Ausgestaltung legen. Eine Klageindustrie wie in den USA wollen wir verhindern.“