header-placeholder


image header
image
index

Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

Halberstadt, den 8. Mai 2018


Ladendiebin im beschleunigten Verfahren verurteilt
Halberstadt – Am 07.05.2018, gegen 11.50 Uhr, wurde in einem Elektromarkt in der Quedlinburger Landstraße eine Ladendiebin auf frischer Tat ertappt. Das Sicherheitspersonal beobachte die 52-jährige Halberstädterin, wie sie vier Handys im Wert von ca. 600 Euro in einer präparierten Tasche aus dem Geschäft entwenden wollte. Bei der Durchsuchung der Frau und ihren mitgeführten Sachen konnte das Diebesgut sichergestellt und an den rechtmäßigen Eigentümer übergeben werden. Gegen 12.30 Uhr erfolgte die vorläufige Festnahme. In der anschließenden Vernehmung war die Frau geständig. Für den heutigen Tag wurde im Zuge des so genannten besonders beschleunigten Verfahrens die Haftvorführung angesetzt. Es erging ein Urteil von fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

Auffahrunfall auf der B79
Halberstadt – Am 08.05.2018, gegen 07.30 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden in der Quedlinburger Landstraße, an dem drei Fahrzeuge beteiligt waren. Ein 64-jähriger Quedlinburger befuhr mit seinem Pkw Peugeot die B79 aus Richtung Harsleben in Richtung Halberstadt/Zentrum, als er auf Höhe eines Baumarktes verkehrsbedingt an der ersten Ampelanlage anhalten musste. Die darauffolgende 30-jährige Harslebenerin bremste mit ihrem Pkw Skoda Oktavia rechtzeitig und kam ebenfalls zum Stehen. Ihr folgte ein 37-jähriger Harslebener mit seinem Pkw BMW. Er bemerkte den Bremsvorgang zu spät und fuhr auf den Skoda auf. In der weiteren Folge fuhr der Octavia auf den Peugeot auf. Die Frau verletzte sich dabei leicht und musste zur weiteren Behandlung in das örtliche Krankenhaus gebracht werden. An allen drei Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Auf dem Rad mit 1,7 Promille unterwegs
Quedlinburg – Am 08.05.2018, gegen 00.15 Uhr, stellten die Einatzbeamten zwei Fahrradfahrer ohne eingeschaltetes Licht am Rad auf dem Gernröder Weg fest. Einer der beiden, ein 18-Jähriger aus Hedersleben stand unter Alkoholeinfluss. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein vorläufiges Ergebnis von 1,7 Promille. Anschließend wurde eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB, Trunkenheit im Verkehr, ein.

Verkehrsunfall mit Alleinbeteiligung (Foto / Polizei)
Quedlinburg – Am 08.05.2018, gegen 06.30 Uhr, kam ein 23-jähriger Thalenser mit seinem Pkw VW auf der L 239 aus Richtung Friedrichsbrunn in Richtung Bad Suderode in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. In der weiteren Folge lenkte er über die Gegenfahrbahn. An einem Böschungshang drehte sich das Fahrzeug und blieb auf der Fahrerseite liegen. Der Unfallverursacher blieb dabei unverletzt. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus steht der Mann im Verdacht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Ein freiwillig durchgeführter Test reagierte positiv auf Einnahme von Amphetamin. Im Anschluß fand eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus statt. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren leiteten die Beamten ein. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt. Das Fahrzeug musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.