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Zoll News: Zollfahnder stellen im Raum Gera Cannabisplantage mit 2.000 Pflanzen sicher

9. Mai 2018

Eine Cannabisplantage mit rund 2.000 Pflanzen stellten Zollfahnder in den frühen Morgenstunden des 4. Mai 2018 in der Nähe von Gera sicher.

Zuvor verschafften sich Beamte der Spezialeinheit ZUZ des Zollfahndungsdienstes Zugang zu dem aus mehreren Gebäuden bestehenden Objekt und sicherten dieses. Die Plantage befand sich in der ersten Etage eines der Gebäude. In einem anderen Gebäude nahm die ZUZ zudem vier tatverdächtige Männer im Alter zwischen 30 und 49 Jahren mit kroatischer, serbischer beziehungsweise montenegrinischer Staatsangehörigkeit vorläufig fest.

Nach dem erfolgreichen Zugriff nahm die Tatortgruppe des Landeskriminalamts Thüringen zunächst die notwendige Beweissicherung und Tatortarbeit in der Plantage vor. Neben den im fortgeschrittenen Wachstumsstadium befindlichen 2.000 Cannabispflanzen befanden sich in der Plantage auch zahlreiche Anzuchtbehältnisse mit mehr als 300 Cannabis-Setzlingen sowie eine größere Menge Pflanzenreste, die auf eine bereits stattgefundene Ernte hindeuteten.

Bei der anschließenden Durchsuchung des gesamten Objekts durch Beamte des Zollfahndungsamts Dresden wurden 10.000 Euro Bargeld, eine Kurzwaffe mit Magazin sowie zahlreiche Mobiltelefone als Beweismittel aufgefunden und beschlagnahmt.

Einer der in dem Objekt vorläufig festgenommenen Männer, ein 30-jähriger kroatischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, gilt nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Zollfahndungsamts Dresden als Drahtzieher und Hauptbeschuldigter. Seine Wohnung und eine weitere von ihm angemietete Lagerhalle wurden ebenfalls durchsucht.

Die drei anderen Männer waren nach den bisherigen Ermittlungen wohl als "Gärtner" in der Plantage tätig.

Gegen die vier vorläufig festgenommenen Tatverdächtigen erließ das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera Haftbefehle.
Der ihnen vorgeworfene unerlaubte Anbau und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis 15 Jahre bedroht.

An den Einsatzmaßnahmen waren mehr als 100 Kräfte des Zolls, der Landespolizei Thüringen, der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerks beteiligt.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Gera und Zollfahndungsamt Dresden, die im Januar 2018 nach einem Hinweis begannen, dauern an.

Fotos / Zoll