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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur allgemeinen Staatenüberprüfung (UPR)


Anlässlich der allgemeinen Staatenüberprüfung (UPR) sagte die Menschenrechtsbeauftragte, Bärbel Kofler, heute (08.05.) in Genf:

" Auch in Deutschland gibt es neue Entwicklungen und Herausforderungen, die uns zum Handeln auffordern. Wir wissen, dass es rassistische Haltungen und diskriminierende Einstellungen in verschiedensten Teilen unserer Gesellschaft gibt, denen wir uns entgegenstellen müssen. Wir wissen um die Herausforderungen, die die Integration einer großen Zahl von Migranten, Flüchtlingen und Asylsuchenden mit sich bringt. Wir wissen, dass wir trotz großer Fortschritte immer noch nicht das Versprechen tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingelöst haben.

Daher ist das UPR-Verfahren besonders wertvoll. Es bietet uns den Blick von außen auf unser eigenes Land. Es zwingt uns, eigene Gewissheiten zu hinterfragen und Entscheidungen noch einmal zu überprüfen. Es bietet die Möglichkeit, von anderen zu hören, wo wir die Rechte Einzelner besser achten und schützen können.

Auch wenn wir überzeugt sind, dass wir in Deutschland bereits ein beachtliches Schutzniveau erreicht haben, werden wir in Genf betonen, dass auch eine funktionierende Demokratie und ein Rechtsstaat wie Deutschland einer kritischen Überprüfung durch Partner von außen bedarf, die rechtliche Vorgaben oder eine bestimmte Praxis hinterfragen und in einen internationalen Vergleich stellen.

Auch 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte müssen Menschenrechte verteidigt werden. Wir stellen uns dieser Verantwortung und setzen uns für den Menschenrechtsschutz in Deutschland und in der Welt ein.


Hintergrund: 

Deutschland befindet sich im dritten Zyklus der allgemeinen, regelmäßigen Staatenüberprüfung und stellt am 08.05. seinen Staatenbericht im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf vor. An der Erstellung des Berichts war die gesamte Bundesregierung beteiligt.
In Genf nehmen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ressorts (Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie – Ausdruck unserer föderalen Verfassung – der Kultusministerkonferenz teil.