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Zoll News: Bargeldschmuggel - 100.000 Euro am Körper versteckt

21. April 2018

Am 18. April 2018, um 04:00 Uhr wollte ein Ehepaar aus Wolfenbüttel mit dem Flugzeug vom Airport Hannover nach Antalya (Türkei) reisen.

Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle entdeckten bei der 46-jährigen Frau Bargeld am Körper und verständigten den Zoll.

Bei der anschließenden eingehenden Kontrolle entdeckten die Zöllner insgesamt 41.850 Euro, die die Frau am Körper und im Intimbereich versteckt hatte.

Eine intensive Kontrolle des 49-jährigen Ehemanns erbrachte 59.000 Euro. Auch hier war das Bargeld an verschiedenen Stellen am Körper und im Intimbereich versteckt.

Die erforderliche Barmittelanmeldung konnten beide Personen nicht vorlegen. Ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ab 10.000 Euro gegen das Ehepaar ist die Folge.

Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Braunschweig.


Zusatzinformation

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld zum Beispiel auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden.

Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 Euro nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden.

Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach, handeln sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.