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Magdeburg - Heute im Landtag: SPD plädiert für Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsrechts

Magdeburg, den 20. April 2018

„Die Wahl von Interessenvertretungen ist ein demokratisches Recht, das sich niemand streitig machen lassen sollte“

 

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion diskutiert der Landtag von Sachsen-Anhalt in einer Aktuellen Debatte heute über die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung und die Fortentwicklung des Betriebsverfassungsrechts. „In der letzten Landtagssitzung, am 8. März, haben wir in einer Aktuellen Debatte über 100 Jahre Frauenwahlrecht diskutiert, das genauso wie die Anfänge der Mitbestimmung mit der Novemberrevolution von 1918 erkämpft wurde“, erinnerte die SPD-Fraktionsvorsitzende 

Katja Pähle (Foto). „Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: Niemand stellt heute das Frauenwahlrecht in Frage – ganz im Gegenteil, wir haben uns das Ziel gesetzt, die Beteiligungschancen für Frauen auch im Wahlrecht weiter auszubauen. Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen, einen Betriebsrat zu wählen, das ist an vielen Orten immer noch keine Selbstverständlichkeit – leider auch nicht überall in Sachsen-Anhalt.“

 

Pähle wies auf die noch bis zum 31. Mai 2018 laufenden Betriebsratswahlen hin und sagte: „Die Wahl von Interessenvertretungen auf betrieblicher Ebene ist ein demokratisches Recht, das sich keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer streitig machen lassen sollte. Zugleich ist die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nachweisbar für beide Seiten von Nutzen. Alle Studien zeigen, dass sich Mitbestimmung positiv auswirkt auf Produktivität, Lohnentwicklung und Lohngleichheit, Rendite, Arbeitsplatzsicherheit, Ausbildung und Weiterbildung, um nur einige Faktoren zu nennen. Mitbestimmung ist – ebenso wie Tarifbindung – damit auch ein wesentlicher Standortfaktor.“ Auch in den Belegschaften gebe es jedoch teilweise eine große Unkenntnis darüber, welche Vorteile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben, wenn ein Betriebsrat in ihrem Namen sprechen und mitbestimmen kann, so Pähle weiter.

 

Die SPD-Fraktionsvorsitzende unterstrich die Bedeutung von Mitbestimmung auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung: „Das bedeutet Herausforderungen nicht nur für Politik und Unternehmen, sondern auch für Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen. Gerade weil die Digitalisierung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die ganze Gesellschaft Chancen und Risiken birgt – gerade deswegen werden für die Gestaltung dieses Wandels die Instrumente der betrieblichen Mitbestimmung dringender denn je gebraucht.“

 

Pähle skizzierte Problemfelder für die Tarifparteien und die betriebliche Praxis: „Wie setzen wir der Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Grenzen? Wie gewährleisten wir Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit Geräten mit ‚künstlicher Intelligenz‘ arbeiten – oder muss man schon sagen: ‚zusammenarbeiten‘? Wie wird Mitbestimmung ganz praktisch organisiert, wenn die Beschäftigten an unterschiedlichsten Orten digital zusammenarbeiten? Kann es Betriebsversammlungen künftig auch online geben? Wie setzen wir durch, dass in Deutschland gesetzlich verankerte Mitbestimmungsrechte auch dann gelten, wenn zwar die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten, aber das Unternehmen andernorts angesiedelt ist?“ Sie sehe zudem eine besonders wichtige Aufgabe der Mitbestimmung in der Ausgestaltung von Ausbildung und Weiterbildung unter veränderten Bedingungen, so Pähle weiter. Sie plädierte für eine Fortentwicklung des Betriebsverfassungsrechts, die diesen Herausforderungen Rechnung trage.

 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher 

Andreas Steppuhn nannte konkrete Beispiele für die Behinderung der Arbeit von Betriebsräten: „Da ist ein Betrieb aus dem Organisationsbereich der IG BCE in Oebisfelde. Dort musste der Wahlvorstand per Gericht eingesetzt werden. Vorher wurde dem Initiator gekündigt und er wurde von der Arbeit freigestellt. Einem Wahlvorstandsmitglied wurde sogar fristlos gekündigt. Da ist der Maschinenbaubetrieb aus Magdeburg, der plötzlich aufgespalten wurde, bloß um die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern. Da ist das Unternehmen aus Barleben mit 120 Beschäftigten, wo die Wahl eines Betriebsrates im Keim erstickt wurde, indem die Initiatoren mit sofortiger Wirkung gekündigt und freigestellt wurden. Und da gibt es das große Reinigungsunternehmen in Magdeburg, wo das Personalbüro Briefwahlunterlagen öffnet und die Wahl kontrolliert – das gleiche Unternehmen, das in einer großen Klinik die Beschäftigten mit Akkordleistungen unter Druck setzt und erklärt, man brauche keinen Betriebsrat.“

 

Steppuhn weiter: „Betriebsräte sorgen für die Mitbestimmung in den Unternehmen und haben eine Schutzfunktion für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Demokratie darf nicht am Werkstor oder am Eingang zum Büro enden!“