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Magdeburg: Einladung zur 88. Sitzung der AG Menschen mit Behinderungen am 19.04.

Magdeburg, den 12. April 2018

Arbeitsgruppe berät über Beratungsinfrastruktur, bessere Teilhabechancen und Barrierefreiheit

Die kommunale Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Magdeburg trifft sich am Donnerstag, dem 19. April 2018, um 13.30 Uhr zu ihrer nächsten Sitzung. Diese findet im Franckesaal des Alten Rathauses statt.

Ständiges Thema der Arbeitsgruppe ist die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr, im städtischen Raum und bei öffentlich zugänglichen Bauten. Dazu sind Vertreter der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes anwesend. Dabei soll über die anstehende Neuauflage der "Dringlichkeitsliste zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Landeshauptstadt Magdeburg" beraten werden. Deren 5. Fortschreibung war vom Stadtrat im Jahr 2015 beschlossen worden. Die Dringlichkeitsliste enthält Vorhaben, Projekte und Objekte, die im Hinblick auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit besonders dringlich sind, und dient als konzeptionelle Orientierung für Verwaltung und Kommunalpolitik.
 
In der Sitzung soll auch über die bestehenden Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Magdeburg gesprochen werden. So stellt die Beratungsstelle für Chronisch Kranke, Krebskranke und behinderte Menschen des Gesundheits- und Veterinäramtes ihre Angebote vor.
 
Die Landeshauptstadt beteiligt sich seit 2017 an einem Landesprogramm, das ein spezielles Teilhabemanagement für Menschen mit Behinderung fördert. Im Rahmen dieses Programms wurden vier Teilhabemanager neu eingestellt, die im Sozialdezernat angesiedelt sind. Der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, Hans-Peter Pischner, verspricht sich davon eine bessere individuelle und strukturelle Betreuung und Beratung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das seit 2017 bis 2022 schrittweise wirksam wird.
 
Last but not least wird sich die Arbeitsgruppe mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung befassen, der auch Aussagen zu Menschen mit Behinderungen, zur Pflege und zur gesundheitlichen Versorgung enthält. Im Falle der Menschen mit Behinderungen sind allerdings kaum reale Verbesserungen ihrer Situation vorgesehen, stattdessen einzelne Absichtserklärungen und Prüfvorhaben der neuen Regierung, so Pischner.
 
 
Hintergrund:
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.
 
Zum Jahresende 2015 lebten in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, darunter 7,6 Millionen Schwerbehinderte. Schwerbehindert sind damit 9,3 % der Bevölkerung. Die Tendenz ist steigend. In Sachsen-Anhalt waren Ende 2017 fast 198.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 8,9 % der Bevölkerung, immer noch deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt.
 
Von den rund 18.600 Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.000 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), grob geschätzt sind mindestens 2.000 von ihnen auf einen Rollstuhl angewiesen. 277 sind blind, 204 gehörlos und mehr als 4.800 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten mehr als 2.200 Menschen (Merkzeichen H).
 
Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden. 62 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,5 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind weiblich. Mehr als 8.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, über 3.000 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.
 
An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.050 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten). Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im Dezember 2017 in Magdeburg 372 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 3,5 % aller Arbeitslosen. Rund zwei Drittel sind langzeitarbeitslos und beziehen Grundsicherung beim Jobcenter (Hartz IV). Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.
 
In Sachsen-Anhalt gab es im Schuljahr 2016/2017 ca. 14.800 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Von ihnen lernten 9.645 an insgesamt 91 Förderschulen, während 5.161 gemeinsam mit nichtbehinderten Schüler/-innen an allgemeinbildenden Regelschulen unterrichtet werden. In Magdeburg gibt es im laufenden Schuljahr 1.024 Förderschüler an neun Förderschulen und 547 Schüler/-innen im gemeinsamen Unterricht.