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02 san heute

Konstituierende Sitzung des Sachverständigenausschusses für Kunstwerke und anderes Kulturgut

Magdeburg, 28.März 2018

In der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist heute der Sachverständigenausschusses für Kunstwerke und anderes Kulturgut zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Kulturstaatssekretär Dr. Gunnar Schellenberger begrüßte die fünf Ausschussmitglieder und bedankte sich für deren Engagement. „Kulturgüter sichern, erhalten und für kommende Generationen bewahren ist ein wichtiges Anliegen des Landes. Diese wichtige Aufgabe bedarf großen Fachwissens und ebensolcher Erfahrung von ausgewiesenen Experten“, so Schellenberger. „Die Neubesetzung zeigt, dass wir hier sehr gut aufgestellt sind.“

Der Sachverständigenausschuss nach § 14 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) besteht aus fünf Mitgliedern aus den Bereichen Museen, Kunsthandel, private Sammler und Wissenschaft. Der Ausschuss prüft, ob Kunstwerke als national wertvolles Kulturgut im Sinne des Kulturgutschutzgesetzes gelten oder nicht. Die fünf Ausschussmitglieder wurden von Kulturminister Rainer Robra berufenen.

Dem aktuellen Sachverständigenausschuss gehören folgende Mitglieder an:

·         Susanne Kopp-Sievers, Sachverständige für den Bereich „Kulturgutbewahrenden Einrichtungen“

·         Diana Waldmann, Vertreterin des Kunsthandels und Antiquariats

·         Dr. Bettina Stoll-Tucker, Vertreterin des Bereiches Wissenschaft

·         Dr. Ralf-Torsten Speler, Privater Sammler

·         Ulf Dräger, Vertreter der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen

In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Sachverständigenausschüsse, einen vom Ministerium für Inneres und Sport für das Archiv- und Bibliothekswesen, sowie einen für das übrige Kulturgut zuständigen Ausschuss bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur.

 

Bereits als national bedeutendes Kulturgut in Sachsen-Anhalt anerkannt sind u.a. die Himmelsscheibe von Nebra oder der Silberschatz der Halloren.