Stendal, 21.03.2018
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Auseinandersetzung im Obdachlosenheim stellte die Staatsanwaltschaft gegen den 31-jährigen Beschuldigten beim Amtsgericht einen Antrag auf einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Durch das Amtsgericht Stendal wurde diesem Antrag entsprochen und der Beschuldigte im Maßregelvollzug Uchtspringe untergebracht.
Der 31-Jährige Beschuldigte hatte einen 62-jährigen Geschädigten am Montagnachmittag durch Tritte und Schläge schwer verletzt und anschließend hilflos zurückgelassen. Zeugen fanden den Mann Stunden später. Die Verletzungen, die der 62-Jährige erlitt, waren lebensbedrohlich.
Gegen den 31-Jährigen wird wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt.
Hintergrund:
Auszug aus der Polizeimeldung vom 20.03.2018
62-Jähriger lebensbedrohlich verletzt
Stendal, Hoher Weg, 19.03.2018
Bei einer Auseinandersetzung im Stendaler Obdachlosenwohnheim wurde am Montag gegen 15:30 Uhr ein 62-jähriger Bewohner lebensbedrohlich verletzt. Zeugen fanden den Mann gegen 19:00 Uhr hilflos in seiner Wohnung auf und informierten den Rettungsdienst. Der 62-Jährige wurde notoperiert und ist gegenwärtig außer Lebensgefahr. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es gegen 15:30 Uhr zwischen dem Opfer und einem 31-Jährigen, welcher ebenfalls dort wohnt, zu der Auseinandersetzung. Die Ermittlungen zum Motiv und zum Ablauf der Handlungen dauern an. Der 31-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Seitens der Staatsanwaltschaft Stendal wird die Stellung eines Haftantrages geprüft.