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Syrien-Konflikt: Unverzügliche Waffenruhe nötig

16. März 2018

Die Bundesregierung hat erneut die massiven Angriffe des syrischen Regimes auf Ost-Goutha verurteilt. Es verstoße damit gegen die vom UN-Sicherheitsrat geforderte Waffenruhe, sagte Regierungssprecher Seibert. Es dürfe nicht wieder zu einer Massenvertreibung ganzer Bevölkerungsteile kommen.

Zwar begrüße die Bundesregierung, dass es inzwischen vereinzelt Hilfslieferungen in Teilen der belagerten Gebiete sowie einige medizinische Evakuierungen gebe. Ob die Menschen dort, wo sie hinfliehen, aber Repressionen ausgesetzt seien, sei derzeit allerdings nicht zu beurteilen, so Regierungssprecher Steffen Seibert (Foto).

"Wir verurteilen weiterhin scharf, dass das Regime mit russischer Unterstützung seine massiven Angriffe auf die eingeschlossenen Menschen fortsetzt und damit gegen die vom UN-Sicherheitsrat geforderte Waffenruhe verstößt", sagte der Regierungssprecher.

Angriff auf Zivilisten nicht zu rechtfertigen

Selbstverständlich sei auch der Beschuss von Wohngebieten oder diplomatischen Einrichtungen in Damaskus aus dem Rebellengebiet zu verurteilen. "Aber solcher Beschuss und die Anwesenheit einer kleinen Gruppe von Terroristen rechtfertigt niemals die russischen und syrischen Angriffe auf Zivilisten, zivile und medizinische Infrastruktur", so Seibert.

Die Bundesregierung fordere daher erneut eine unverzügliche Waffenruhe und die Zulassung humanitärer Versorgung der notleidenden Menschen an ihrem Heimatort. "Was wir nicht erleben möchten ist eine Evakuierung, die nichts anderes ist als eine Massenvertreibung ganzer Bevölkerungsteile, und dass dahinter eine gewisse Regime-Strategie steckt– das darf sich hier nicht wiederholen", betonte er.

Bedenken gegen Angriffe in Afrin

Wie der Sprecher des Auswärtigen Amtes betonte, gibt es ebenfalls ernste Bedenken angesichts des Vorgehens der Türkei in Afrin. Dort insbesondere mit Blick auf den Schutz der Zivilbevölkerung und den Zugang für humanitäre Hilfe. Auf diese Bedenken erwarte die Bundesregierung von türkischer Seite Antworten.

Zwar gehe es einerseits um eine Bewertung nach dem Selbstverteidigungsrecht der Türkei. Danach müssten sich alle Aktivitäten der Türkei in Syrien im Rahmen des Erforderlichen und Verhältnismäßigen bewegen. Andererseits sei aber unbedingt das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Darin sei man sich mit allen internationalen Partnern einig.

Daher habe man sich gemeinsam der Forderung des UN-Sicherheitsrats angeschlossen, in Syrien eine 30-tägige Waffenruhe einzuhalten, um zur Einstellung aller Kampfhandlungen zur zur Rückkehr zu einem politischen Prozess zu kommen.