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Franziska Giffey Portr  t 2 klein

Equal Pay Day am 18. März - Eine Frage der Gerechtigkeit

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger als Männer. Daran erinnert jedes Jahr aufs Neue der Equal Pay Day. Bundesfrauenministerin Giffey bekräftigt: "Frauen verdienen mehr!" Die Bundesregierung will Frauenberufe aufwerten und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit einführen.

"21 Prozent Lohnunterschied sind ein Skandal", sagte die neue Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (Foto). "Frauen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Männer. Trotzdem gibt es Unterschiede in der Bezahlung. Ich sage deutlich: Frauen verdienen mehr!"

Die Lohnlücke in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren nur sehr langsam verringert. Derzeit liegt sie bei 21 Prozent – errechnet wird diese Zahl jährlich vom Statistischen Bundesamt. Verglichen wird dabei immer der Durchschnitts-Bruttostundenlohn von Männern und Frauen. Die Lücke in den Netto-Gehältern ist noch größer, da Frauen häufiger die ungünstigere Steuerklasse haben.

Am kommenden Sonntag ist Equal Pay Day. Um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten, müssen Frauen bis zum sogenannten Equal Pay Day des Folgejahres arbeiten. In diesem Jahr ist das der 18. März. Bundesweit finden Veranstaltungen statt, die auf die Ursachen der Lohnlücke hinweisen. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto "Transparenz gewinnt".

Die Gründe sind bekannt

Die Ursachen für die Lohnlücke sind bekannt: Frauen erlernen Berufe, die schlechter bezahlt sind, arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs. Doch selbst wenn man diese Faktoren herausrechnet und sich Frauen und Männer anschaut, die in der gleichen Branche und gleichen Position gleich viel arbeiten, ergibt sich immer noch eine nicht zu erklärende Lohnlücke von sechs Prozent.
Auch diese Zahl hat sich seit Jahren kaum verändert. "Es gibt also viele Gründe, aber keine Rechtfertigung für ungleiche Bezahlung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit", so Giffey.

Ursachen angehen

Die Tatsache, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, weil sie sich um Kinder oder die Pflege von Angehörigen kümmern, ist zwar richtig. Aber immer mehr Väter wollen ihre Kinder nicht länger nur abends kurz vor dem Gute-Nacht-Kuss oder am Wochenende sehen. Die Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern jedenfalls zeigen: Frauen würden gerne mehr arbeiten – Männer weniger.

Die Realität spiegelt diese Wünsche bisher nicht wider. Denn viele Frauen sitzen in der "Teilzeitfalle". Sie würden gerne mehr arbeiten, können ihre Stunden aber nicht aufstocken. Der Koalitionsvertrag sieht daher vor, dass ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit eingeführt wird.

Frauenberufe besser bezahlen

Eine Untersuchung des DIW hat 2014 ergeben, dass typische Frauenberufe um bis zu 40 Prozent geringer entlohnt werden als typische Männerberufe. Eine ökonomische Erklärung für die bessere Bezahlung in Männerberufen ist der höhere Anteil akademischer Abschlüsse in dieser Gruppe. Allerdings werden selbst akademisierte Frauenberufe deutlich schlechter bezahlt als Männerberufe.

Ziel muss es also sein, typische Frauenberufe – häufig sind das sogenannte "care-Berufe" wie Erzieherin, Alten- oder Krankenpfleger – besser zu bezahlen. Denn es wäre der Gesellschaft nicht damit geholfen, dass Frauen künftig alle eher technisierte Berufe ergreifen. Denn wer sollte dann in Zukunft die Kinder betreuen oder die Alten pflegen?

Im Fokus der Bundesregierung stehen daher besonders die Sozial- und Pflegeberufe: "Erzieherinnen und Erzieher, Pflegerinnen und Pfleger sind knapp - auch deshalb, weil sie nicht gut bezahlt werden. Wir müssen die Arbeitsbedingungen in den sozialen Berufen verbessern. Das steht im Koalitionsertrag, das werden wir umsetzen", sagte Giffey.

Entgelttransparenzgesetz

Zudem wolle die Bundesregierung das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit bekannter machen und im Auge behalten, wie es wirke, betonte Giffey. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass für das Entgelttransparenzgesetz bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene geschaffen und zertifizierte Prüfverfahren für Unternehmen angeboten werden sollen.

Um faire Bezahlung von Männern und Frauen sicher zu stellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit Sommer 2017. Seit Anfang des Jahres ist auch das zentrale Instrument des Gesetzes in Kraft getreten: der Auskunftsanspruch. Beschäftigte erhalten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Denn nur wer weiß, was die Kollegen verdienen, kann sich gegen eine unfaire Bezahlung zur Wehr setzten.