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Magdeburg / Baubetriebe: Leistungen für Schlechtwetterzeit rechtzeitig abrechnen

Magdeburg, den 14. März 2018

„Im Winter können Baubetriebe das Saison-Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit nutzen,
um witterungsbedingte Arbeitsausfälle zu überbrücken und Entlassungen dadurch zu vermeiden“,
erklärt Matthias Kaschte, Chef der Magdeburger Arbeitsagentur.

Die Abrechnung der Leistungen ist von den Arbeitgebern spätestens drei Monate nach dem
Lohnabrechnungszeitraum erforderlich. Dabei sind für jeden Lohnabrechnungszeitraum
Leistungsanträge innerhalb dieser Frist zu stellen. Die Betriebe sollten die Leistungen für
die Schlechtwetterzeit 2017/2018 deshalb rechtzeitig beantragen.

Für die Einhaltung der drei monatigen Frist sind durch Baubetriebe folgende Termine zu berücksichtigen:

Leistungsantrag für: spätester Abgabetermin:

Dezember 2017    03. April 2018
Januar 2018         30. April 2018
Februar 2018        31. Mai 2018
März 2018            02. Juli 2018

Verspätet eingereichte Leistungsanträge müssen abgelehnt werden, da die Einhaltung der
Ausschlussfrist Voraussetzung für eine positive Bewilligung ist.

Insgesamt wurden in der vergangenen Saison für die Zeit von Dezember 2016 bis März
2017 5200 Anträge auf Saison-Kurzarbeitergeld gestellt, wobei durch die Unternehmen für
jeden betroffenen Monat ein gesonderter Antrag eingereicht und erfasst wurde.

Zu weiteren Fragen und Informationen zur Abrechnung können sich Arbeitgeber per E-Mail
an magdeburg.031-os@arbeitsagentur.de wenden.


Foto © Bundesagentur für Arbeit